Erbrecht: Kann der Pflichtteil an Bedingungen geknüpft werden?

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Zunächst kannst du kein Miteigentumsanteil an deinem Haus als Pflichtteil verfügen, der bestünde nur in Geld.

Also entweder vefügst du: "Das bebaute Grundstück XYZ sollen meine Kinder zu je 1/4 beerben, sofern sie in den letzten X Jahren ein regelmäßiges monatliches steuerpflichtiges Einkommen von 1234 € nachweisen können. Andernfalls verfüge ich, das der hälftiger Miteigentumsanteil jedes denmach nicht erwerbstätigen Erben anteilig denjenigen Kindern zufallen soll, die diesen Nachweis erbringen."

Oder du setzt sie auf den Pflichtteil: "Hiermit bestiomme ich meinen Sohn 1 und meine Tochter 2 zu meinen alleinigen Erben."

Dann können die Arbeitsscheuen 1/8 des Verkehswertes und sonstigerm Reinnachlass in Geld gegen die beiden Kinder als Erben verlangen.

Diese Pflichtteilsrecht darf allerdings nicht beschwert, also an Bedingungen geknüpft werden.

Allerdings: Man könnte duchblicken lassen, dass man sein Vermögen verbraucht und das Haus lebzeitig an die beiden Kinder verschenkt und kein Vermögen für den Pflichtteilsanspruch verbleibe und anregen, gegen Zahlung eines geringeren Betrages einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben.

Damit wüsste man genau, was sie bekommen und nicht mehr nachfordern können.

Motto: Nimm, was ich euch jetzt gebe, mehr bekommst ihr sonst nicht beim meinem Tod, weil ich nichts werthaltiges für euch übrig lasse :-O

G imager761

Das was sie beschreiben wäre kein Pflichtteil sondern ein Vermächtnis.

Nun ist die Sache die, das ein Pflichtteilberechtigter das Vermächtnis ausschlagen und dann den Pflichtteil fordern kann. Das gleiche gilt für einen Erbteil, wenn dieser beschwert ist, also es ein Testamentsvollstrecker, Auflagen oder Teilungsanordnungen gibt. Davon wäre der unbeschwerte Erbteil zu unterscheiden, bei dem nach einer Ausschlagung kein Pflichtteil verlangt werden kann.

Sinnvoll ist eine soche Regelung per Vermächtnis also nur, wenn der Pflichtteilsberechtigte so mehr als den Pflichtteil bekommen kann.

Ne, der Pflichtteil ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht an Bedingungen geknüpft werden. Genauere Informationen darüber gibts zB. auf www.meinpflichtteil.de. Da kannst du auch einen Schnellcheck machen.

nein, der pflichteil steht den kindern zu. da darf und kann man keine bedingungen dran knüpfen.

lass dich bitte beim fachmann beraten, was du für möglichkeite hast

Nein, an den Pflichtteil kannst du keine Bedingungen knüpfen.