Erbrecht, Grabpflege

6 Antworten

Die Kosten für die Beerdigung sind von der Erbmasse zu begleichen. Die Grabpflege hinterher ist letztlich den Erben, meist Familienangehörigen überlassen. Da kann jeder sich so beteiligen, oder eben nicht beteiligen, wie er es für richtig hält. Anders wäre es, wenn der Erblasser in einem Testament eine Verfügung hinsichtlich der Grabpflege hinterlassen hätte. Falls da nichts vorhanden ist, kann jeder nach Belieben verfahren.

Das ist eine Absprache zwischen Ihnen als Erben. Dazu ist gesetzlich nichts geregelt. Etnweder die anderen lassen ihnen einen Teil des Erbes für die Aufgabe zukommen oder nicht. Dann müssen sie für sich entscheiden, ob sie das Grab pflegen wollen. Aber pflegt man ein Grab nicht eigentlich, weil man damit dem Toten etwas Gutes tun will? Wie wäre es mit ein bisschen Pietät und nicht den Dollarzeichen?

Sie können es ja auch lassen.

vom Prinzip hast Du Recht. Wenn aber Alle das gleiche erben, dann haben aber auch Alle die gleichen Pflichten. Wenn aber nur Einer die Pflichten übernimmt, dann sollte man ihm das Recht einräumen, dass die Anderen ihre Pflichten mit - wie Du sagst - "Dollarzeichen" ausgleichen. Wenn der Gesetzgeber es geregelt hätte, wäre alles einfacher.

@wartburgtem

Das ist nicht gesetzlich geregelt. Da müssen sie sich irgendwie intern einigen. Unterbreiten sie den anderen einen Betrag, mit dem sie meinen auskömmlich zu sein und sehen, wie sie reagieren.

Ich weiß von Bekannten,daß sie sich für eine Grabpflege für 30 Jahre verpflichtet haben und damals von der gesamten Erbmasse 15.000,00DM erhalten haben, die dann - verteilt auf die übrigen Erben - abgezogen wurden. Also 500,00DM im Jahr.Heute ca. 250,00 €. Mein Bruder und ich teilen uns die Grabpflege und rechnen Ende des Jahres immer ab, das sind dann ca. 50€!!!!!

Wenn ihr euch nicht auf einen Betrag einigen könnt,könnt ihr ja die jährlichen Ausgaben teilen oder jeder 1 Jahr die Pflege übernehmen.

Die reine Grabpflege hat mit der Erbmasse eigentlich überhaupt nichts zu tun.

Die Erbmasse entspricht einem Geldwert. Da mir für die Grabpflege Kosten entstehen, kann ich von dem Geldwert (Erbmasse) doch berechtigterweise einen Teil für die Pflege einfordern. Ich möchte aber das es gesetzlich geregelt ist, um Streitigkeiten zu vermeiden.