Erbrecht beim Kontaktabbruch?

4 Antworten

Eltern gehen davon aus, dass Großeltern Testament ändern werden, dass Eltern nichts kriegen werden. Gibt es Möglichkeiten, dass Eltern das „indirekt“ verhindern kann?

Nein. In der Verfügung seines Vermögens ist jedermann lebzeitig völlig frei und schuldet niemandem Rechenschaft noch Mitrwirkung :-O

Auch scheint der Mythos unausrottbar, Kinder hätten lebzeitig einen vorgezogenen Erb- oder Pflichtteilsanspruch  - dem ist nicht so: "Erben setzt Sterben voraus", dagegen kann auch ein Anwalt rein garnichts unternehmen :-O

Tatsächlich können die Großeltern jederzeit neu testieren und die Kinder von ihrer gesetzlichen Erbfolge ausschliessen. Sogar für erbunwürdig erklären lassen oder Nacherbschaft der (ungeborenen) Enkel verfügen, um den ungeliebten Kindern nicht einen Cent zu gönnen :-)

Damit wären die Kinder auf den zu ihrem gesetzl. Erbrecht hälftigen Pflichtteilsanspruch gestellt, den sie in beiden Erbfällen (Vater/Mutter) von den Erben in Geld beanspruchen können.

Natürlich nur an dem, was von den Vermögen von Vater und Mutter nach Abzug (auch gemeinsamer) Verbindlichkieten und Kosten einer angemessenen Bestattung verbliebe. Meint: Die Großeltern können ihr Vermögen auch soweit ausgeben oder bar entnommen verschenken, dass nicht einmal ein auskehrbarer Pflichtteilsanspruch ihrer Kinder verbliebe.

G imager761


"Gibt es Möglichkeiten, dass Eltern das „indirekt“ verhindern kann? Z.B. Erbensumme im soll Stichtag des Kontaktabbruch statt Tod des Großeltern gelten"

Sowas gibt es nicht. Die Erbsumme wird nach Todestag festgelegt. Wenn beide verstorben sind kann dann Anspruch auf den Pflichteil erhoben werden und das wars wenn die restlichen Gelder testamentarisch anderweitig verteilt werden

>dass Großeltern Testament ändern werden, dass Eltern nichts kriegen werden.

der Pflichtteil steht dem Kind immer zu. 

bei dem Berliner Testament erbt der Überlebende Partner, auch da kann das Kind sein Pflichtteil fordern. 

Durch Kontaktabbruch wird keine Enterbung möglich sein, da muss schon was schwerwiegendes vorgekommen sein. 

>Gibt es Möglichkeiten, dass Eltern das „indirekt“ verhindern kann?

Die Eltern haben keinen Einfluss auf irgendetwas

Der Kontaktabbruch selbst ist für das Erbrecht komplett irrelevant. Er kann höchstens indirekt relevant werden, wenn der Erblasser aufgrund des Kontaktabbruchs seine letztwillige Verfügung ändert.

Gibt es Möglichkeiten, dass Eltern das „indirekt“ verhindern kann?

Nein. Eine Verpflichtung seinen gesetzlichen Erben einen möglichst fetten Nachlass zu hinterlassen gibt es nicht.

Es gibt fast Nichts, was der gesetzliche Erbe zu Lebzeiten tun kann. Man kann höchsten vom Erblasser Beschenkte auf mögliche Ergänzungspflichtteilansprüche hinweisen um die Haftung zu verschärfen.