Erbengemeinschaft einziehen?

5 Antworten

Einer kann nicht "einfach einziehen" ohne Zustimmung des anderen.

Da sollte man - auch aus Gründen der formalen Sicherheit für beide Parteien einen Mietvertrag machen.

Alternativ kann man sich auch darauf einigen, dass eine Erbe den anderen auszahlt. Das muss natürlich notariell beurkundet werden. Wenn man sich über den Preis nicht einigt, kann man den Wert der WEohnung von einem vereidigten Sachverständigen schätzen lassen.

Wenn überhaupt keine Einigung zustande kommt und die Erben sich absolut nicht einigen, bleibt eigentlich nur noch die Teilungsversteigerung zum Zweck der "Aufhebung dr Gemeinschaft".

Da geht einer der beiden zum zuständigen Amtsgericht, holt sich zuerst einen aktuellen Grundbuchauszug (Ausweis und ein paar € - ca 10- nicht vergessen ) und geht anschließend ein paar Türen weiter und beantragt eben oben erwähnte Teilungsversteigerung. Dabei müssen die Namen und Anschriften aller Beteiligten (also der Erben ) angegeben werde.

Dann nimmt das ganze seinen Lauf. Die anderen Erben werden befragt, können Widerspruch einlegen, der meist nichts bringt. Dann wird ein Gutachter beuaftragt um den Wert zu ermitteln, kost so 2 - 3.000 € und irgendwann wird ein Termin zur Versteigerung festgesetzt.

Und wenn man Glück hat, geht die Hütte zu einem akzeptablen Preis weg.

Mehr erfährst du u.a. hier:

http://zwangsversteigerung.net/info/die-teilungsversteigerung.613/

Die Erbengemeinsaft bestimmt gemeinsam über die Nutzung des Erbes und wer einzieht sowie was derjenige zu zahlen hat. Ein einzelner Erbe kann für sich alleine keine Rechte aus dem gemeinsamen Erbe verfügen. Wünscht ein Einzelerbe dies nicht, so kann er bei Gericht die Auflösung der Geminschaft verlangen; bei einem Haus z.B. durch eine Zwangsversteigerung, aus deren Erlös dann jeder Erbe seinen Anteil erhält.

das muß abgesprochen sein

Natürlich muss das mit der Erbengemeinschaft abgesprochen werden.

Und es muss auch eine Mietzahlung geleistet werden.

Der andere will nicht, weil ihm das Gesicht nicht passt, bzw es gibt keine richtigen Gründe warum der andere nicht einziehen soll

@Bart007

Der andere braucht auch keine Gründe, warum er nicht vermieten will. Das ist sein gutes Recht - ob das Sinn macht, sei mal dahingestellt.

Sie müssen sich schon einig sein.

Und wenn der eine sich komplett stur stellt. Was dann weil immerhin gehört es beiden zur Hälfte und der eine würde ja eine halbe Miete zahlen.

@Bart007

Verkauft die Wohnung /Haus und teilt den Gewinn.

@tipsie69

Wenn man nicht verkaufen will, da persönliche Erinnerungen daran hängen,etc kann man nicht per Gericht klagen?

@Bart007

Wenn der eine sich komplett stur stellt, kann der andere nicht einfach einziehen. Also wenn keine Einigung möglich ist, kauft einer dem anderen seine Hälfte ab oder die ganze Hütte wird verkloppt und der Gewinn geteilt.

@Bart007

Du kannst doch niemanden dahingehend verklagen, daß er mit seinem Eigentum zu machen hat, was Dir gefällt. (Wie würde Dir das denn andersrum gefallen?)