Erbengemeinschaft: alleinige Verfügung gegen Haftungserklärung?
HAllo,
Wenn jemand verstorben ist und es mehrere Erben gibt, kann dann auch ein einzelner Erbe verfügen, wenn er dafür der Bank eine Haftungserklärung unterschreibt? Also auch wenn der Bank schon ein Erbschein vorliegt..
Danke im Vorraus! LG
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Hallo,
wenn der Bank ein Erbschein vorliegt, dann ist klar, wer Erbe ist. Alle Erben müssen gemeinsam über das Guthaben verfügen oder eben einer Person Ihrer Wahl eine entsprechende Vollmacht erteilen.
Eine Haftungserklärung wird üblicherweise nur bei Kleinbeträgen hereingenommen.
Schöne Grüße