Erben, was steht mir zu? Hallo, ich habe eine sehr wichtige frage,
Hallo, ich habe eine sehr wichtige frage, was steht mit rechtlich bzw überhaupt an Erbe zu, weil ich habe mit beiden Eltern teile von mir keinen Kontakt mehr und mich würde jetzt intressieren, ob ich ein Erbrecht habe, oder irgendein gesetzt, das besagt, das mir was an Erbe zu steht. Es leben noch beide Eltern teile!
ICh hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Liebe grüße
13 Antworten

Die gesetzliche Regelung sagt, dass beim Tode eines Elternteils der andere die Hälfte bekommt und dass der Rest auf die Kinder aufgeteilt wird.
Dein Pflichtteil, den Dir so leicht niemand nehmen kann, beträgt aber nur genau die Hälfte des so errechneten.
Eine Enterbung, also auch die "Streichung" des Pflichtanteils, ist nur bei schweren Vergehen möglich, wenn Du also Deinen Eltern nach dem Leben getrachtet oder sie regelmässig verprügelt oder vorsätzlich ihren Ruf ruiniert hast o.ä..

Und Du hast gerade auch Deinen Pflichtteil erledigt ;-))

Dir steht zumindest das Pflichtteil zu, vorausgesetzt, Du hast keinen Grund geliefert, der als Voraussetzung gegeben sein muß, um Dich vom Pflichtteil auszuschließen. Alles, was über den Pflichtteil hinaus geht, ist entweder testamentarisch oder gesetzlich geregelt.

Deine Äußerung lag mir auch auf der Zunge, aber ich habe mich ganz bewußt zurück gehalten. Trotzdem: Kurs ist immer gut, bildet weiter. Ich bin dabei...:-))

Im Grunde genommen ist schon alles gesagt. Allerdings: Ich reibe mir die Augen - haben diese Frage einige User als Gute Frage bewertet oder haben sich die Regeln geändert? Evtl. sollen sie nur auf den Merkzettel?

Staunen ist uns allen nicht verboten. Doch beim Support weiss man nie.

Erst mal finde ich es sehr schade, dass du zu deinen Eltern keinen Kontakt mehr hast. Vielleicht lässt sich daran noch was ändern? Wenn der Grund hierfür nicht in schwerem Verschulden von deiner Seite besteht, die zum "enterben" führen, bist du als natürlicher Abkömmling selbstverständlich auch Erbe. Zumindest was den Pflichtteil betrifft. Deine Eltern können anderen Abkömmlingen alles vererben, aber diesen Pflichtteil hast du immer. Da beide noch leben, wird, wenn sie verheiratet sind, der andere die Hälfte behalten (reguläre Gütergemeinschaft) und die vererbbare andere Hälfte wird er/sie zur Hälfte bekommen. D.h. es bleibt ein Viertel, welches nun gleichmäßig auf die Kinder verteilt würde, falls es im Testament nicht anders geregelt ist. Der Pflichtteil, den du immer bekommst, ist die Hälfte von dem war dir anteilmäßig zusteht. Wenn du eines von 4 Kindern bist, dann steht dir also 1/32tel vom Erbe zu! Wenn das verbliebene Elternteil auch noch stirbt, geht das verbliebene Erbe auf alle über, in diese Fall ist der Pflichtteil also 1/8tel.

Nun nochmal eine "richtige" Antwort auf die gestellte Frage:
Liegt keine (oder nur eine unwirksame) letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag) vor, dann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge.
Wer Erbe wird und mit welcher Erbquote ergibt sich dann aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die gesetzliche Erbquote kann man sich übrigens mit dem kostenlosen Erbrechner berechnen lassen.
Liegt dagegen eine letztwillige Verfügung vor, kommt es zur sog. gewillkürten Erbfolge, d.h. Erbe wird derjenige, welcher als Erbe durch das Testament bzw. den Erbvertrag berufen ist.
Wenn man durch die letztwillige Verfügung nicht bedacht wurde oder zu wenig(!) erhalten hat und man zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehört (z.B. Kinder, Ehegatte), dann kann man gegen die Erben Pflichtteilsansprüche geltend machen.
Die Höhe der Pflichtteilsquote kann man sich kostenlos mit dem Pflichtteilrechner unter http://www.pflichtteilrechner.de berechnen lassen.
Lieber gri1su! sollen wir mal zusammen einen Kurs im "zwischendenzeilenlesen" belegen? Melde uns an! Ich hole dich dann ab... :-))