Wie ist die Zugangsberechtigung der Erben zur Mietwohnung eines Verstorbenen geregelt?
Mein Vater ist vor einigen Tagen verstorben. Er lebte, getrennt von seiner Ehefrau (er war in 2. Ehe verheiratet, es handelt sich nicht um meine Mutter), in einer eigenen Mietwohnung. Nun nahm diese Ehefrau bzw. ihre Tochter (nicht Tochter meines Vaters) sämtliche Wohnungsschlüssel an sich und gewährt mir als Miterbin derzeit keinen Zugang zur Wohnung. Genauer gesagt fuhr sie entspannt in Urlaub und bot an, dass ich als Miterbin nach ihrem Urlaub in Begleitung ihres Schwiegersohnes die Wohnung betreten dürfe. Unter Zeugen hat sie vorab ausgesagt, dass sie keinerlei Interesse an den Gegenständen in der Wohnung hätte, aber einige "intime" Sachen entfernen möchte.
Nun besteht der dringende Verdacht, dass sich die Ehefrau direkt nach ihrem Urlaub Zutritt zur Wohnung verschaffen wird und möglicherweise persönliche Dinge des Verstorbenen (z. B. alte Fotoalben der Familie etc.) vernichtet.
Besteht irgendeine Handhabe für mich, mir bereits jetzt Zugang zur Wohnung zu verschaffen? Durch Zufall habe ich den Schlüsseldienst gefunden, der damals die Schließanlage in besagtem Mietshaus installiert hat. Dieser könnte mir für kleines Geld einen Schlüssel nachfräsen, möchte dafür aber die Einwilligung des Vermieters. Der Vermieter erteilt diese Einwilligung nicht, weil für ihn nicht geklärt ist, ob ich als Tochter erbberechtigt bin. Ich selbst kann keinen Erbschein beantragen, weil mir das Original der Sterbeurkunde nicht vorliegt. Ebenso weiß ich nicht, ob die Ehefrau bereits einen Erbschein beantragt hat. Alle Unterlagen meines Vaters hat die Ehefrau noch am Abend seines Auffindens an sich genommen und mir bisher keine Einsicht gewährt. Ein Testament scheint nicht vorzuliegen.
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Ich bin gerade wirklich verzweifelt und habe Angst, dass diese Frau aus purer Bosheit wichtige Andenken zerstören könnte.