Erben auszahlen bei Zwangsversteigerung?
Bei einer ZV können Erben aus einer Erbengemeinschaft,das eigene Haus ersteigern. Muß dieser Erbe,dann die anderen auszahlen wenn er das Haus kauft? Beispiel: Erbe X ersteigert das Haus für 70.000 euro.Dann gehört es ihm. Der erziele Kaufpreis,muß der auf die anderen Miterben aufgeteilt werden? Wenn ein Fremder das Haus erwirbt,wird ja auch das Geld ( nach Abzug der Schulden),auf die Erben verteilt.
5 Antworten
Er zahlt de facto niemanden aus, sondern der "Käufer" und die Kaufsumme (sowie alle damit zusammenhängenden Kosten) wird unter allen Altbesitzern (ggfs., je nach Testament, mit einem speziellen Schlüssel) aufgeteilt. Ob Altbesitzer und Neubesitzer hier irgendwo identisch ist, ist dabei egal.
Deswegen macht es in so einem Fall teils mehr Sinn, wenn jemand eine Absicht hat, das ganze zu erwerben, das vorher abzusprechen um sich die Mehrkosten zu sparen und sich so ggfs. in der Mitte zu treffen, damit alle profitieren können. Ausnahme ist natürlich, wenn eine Erbengemeinschaft so zerstritten ist, dass eine "offizielle" Abwicklung einfach mehr Nerven und Aufwand spart.
Du mußt unterscheiden
- das eine ist die Versteigerung, das was rauskommt wird verteilt. Wenn nix mehr da ist wars das
- das andere ist die Erbschaftschuld; die fällt durch die Versteigerung nicht weg; sollte noch was zum versilbern da sein wird das auch verteilt-versilbert.
"Der erziele Kaufpreis,muß der auf die anderen Miterben aufgeteilt werden?"
nicht auf die anderen sondern auf alle. auch der es gekauft hat bekommt natürlich seinen teil. das geld geht an versteigerer, der zieht erst mal alle kosten ab. bleibt was übrig wird das auf alle verteilt
Wenn er das Hausgrundstück mit seinem Meistgebot ersteigert, gebührt das Geld der Erbengemeinschaft. Sie muss sich dann über die Verteilung des Geldes einigen. Dasselbe gilt, wenn eine Person außerhalb der Erbengemeinschaft es ersteigert. Eine "Auszahlung" im engeren Sinne findet also nicht statt. Jedoch indirekt, da er schließlich das Meistgebot aus eigener Tasche bezahlt.
@StephanSeitz, Ihre Antwort ist super.
Doch die Frage vom Forenstarter war ja auch ob die Betreiber der Teilungsversteigerung auch selbst bei der ZV das Gebot abgeben können.
So interpretiere ich den Startbeitrag. (Erben aus einer Erbengemeinschaft ersteigern das eigene Haus)
Ist das rechtlich überhaupt möglich dass ein Grundstückseigentümer gegen den gesteigert wird (Teilungsversteigerung) selbst das Objekt erwirbt?
Praktische Fälle wären hier interessant zum nachlesen.