Erbe Pflichtteil und Sozialamt
Hallo, mein Vater ist verstorben und hat ein Berliner Testament hinterlassen.Das heißt meine Mutter ist Alleinerbin.Es geht nur um ein altes Haus im Testament. Nun zum Fall, wir sind vier Kinder, wovon zwei selbst Eigentum haben.Von den anderen beiden lebt einer im Betreuten Wohnen und der andere bezieht Harz4. Kann das Sozialamt von den beiden Letzteren den Pflichtteil einfordern, da sie auf Staatskosten leben. Geld ist bei meiner Mutter keins vorhanden, es müsste dann das Haus verkauft werden. Gruß Andreas
3 Antworten
den pflichtteil können nur die kinder des vaters einfordern oder dessen gesetzlichen vormund. was beim betreuten wohnen der fall sein könnte.
das einfachtes ist ein beratungsschein holen und eine beratung bei einem anwalt für erbrecht zu machen.
Wenn das Sozialamt für das "BetreuteWohnen " zahlt, wird es versuchen das Geld vom Erben zu bekommen. Aber erst im Erbfall, also wenn die Mutter stirbt oder falls der Pflichtteil geerbt wird. Das Erbe ausschlagen kann der Betreute nicht ( Anwalt fragen )
Der Hartz IV -Empfänger kann eventuell in seinen Teil vom Haus einziehen. Falls er den Pflchtteil erbt, ist das Einkommen anzurechnen.
Also vor Eintreten des Erbfalles das Haus umschreiben ( mit Wohnrecht der Mutter ? ) z.B. auf die Kinder der beiden " reichen" Geschwister. Und die Mutter solllte dann noch 10 Jahre leben, ohne ons Pflegeheim zu müssen. Dazu sollte man den Rechtsanwalt befragen. eintragung im Grundbuch dann durch den Notar . Anwalt und Notar kann die gleiche Person sein, muss aber nicht.
Kann ich beim Anwalt eine Verzichtserklärung aufstellen lassen für die Kinder, und ist diese im Nachhinein noch wirksam. Gruß Andreas
Es hängt vom Einzelfall ab. Der von Ihnen beschrieben Fall gleicht aber weitestgehend dem von BSG am 6.5. 2010 entschieden Fall.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=11650
Darin kommt das BSG zum Schluss, das es wegen der notwendigen Veräußerung des Hauses nicht zumutbar ist, auf eine Geltendmachung des Pflichtteils zu bestehen.
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Im Moment erbt ja noch keines der Kinder, außer es fordert den Pflichtteil ein. Ich wollte jetzt wissen ob das Amt für die beiden mittellosen das Pflichtteil schon zu Lebzeiten der Mutter einfordern kann. Umschreiben ist Glaube ich keine Option, meine Mutter ist auch schon 80zig (10 Jahres Frist). Gruß Andreas