Erbe nicht angezeigt. Was kann passieren?
Hallo, im letzten Jahr ist leider die Mutter meiner Frau urplötzlich verstorben. Meine Frau wurde durch das Amtsgericht in Form eines Erbscheins zur Alleinerbin ernannt. Das was im November letzten Jahre. Wir sind davon ausgegangen das dann auch durch das Amtsgericht das Erbe beim Finanzamt angezeigt wird.
Als ich mich nun im Zuge unserer Steuererklärung mit der Sache nochmal beschäftigt habe, musste ich lesen das sie selbst verpflichtet gewesen wäre innerhalb von drei Monaten das Erbe beim Finanzamt zu melden. Jetzt fragen wir uns natürlich was es für Konsequenzen hat wenn sie das nun nachholt ?
5 Antworten
In der Regel wird es keine Konsequenzen haben, wenn man (leicht) verspätet meldet.
Es kommt aber darauf an, ob der Wert des Erbes den Freibetrag von 400000€ ( Kind des Erblassers ) übersteigt. Falls ja, könnte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben.
Das Amtsgericht teilt dem FA nichts mit. Die Erbschaftssteuererklärung ist Sache des/der Erben bzw. des Testamentsvollstreckers. Wenn der ererbte Nachlass unter dem Freibetrag für die Kinder des/r Erblassers/in von 400.000 Euro liegt, würde eine Erbschaftssteuererklärung auf dem amtlichen Formular (beim FA erhältlich)mit den nötigen Angaben genügen. Diese am besten selbst zur zuständigen Stelle des FA bringen und erklären, dass man wegen der Nichtüberschreitung der Freigrenze geglaubt habe, von einer Erklärung absehen zu können. Das wird man vermutlich akzeptieren. Das ganze kann man aber auch durch einen Steuerberater machen lassen, der in der Regel die internene Gebräuche beim FA besser kennt.
Hallo.interessante Erläuterung.
Aber:
Einen Steuerberater oder sonstigen "Berater" in's Boot zu nehmen bedeutet auch oft sich selbst den Schakale zum Fraß vorzuwerfen.
Die öffentlichen Berichterstattungen sind voll von Betrügereien durch Notare,Anwälte .Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Das sind nur die Fälle die an die Öffentlichkeit kommen.
Der Freibetrag beträgt 400.000€ ... wenn nichts zu versteuern ist, gibt es wenn überhaupt nur einen Säumniszuschlag für die verspätete Abgabe.
Naja, fragt doch mal bei Uli Hoeneß was da so passieren kann... ;)
Denke mal wenn ihr das jetzt nachholt ist alles ok. Bekommt das Finanzamt das allein raus, dann bekommt ihr natürlich rechtliche Probleme.
Wie hoch ist denn das ERbe?
Es wurde dem Finanzamt gemeldet. Ihr bzw. die andere Erbin habt einen Fragebogen bekommen wo ihr den WErt vom Haus eingetragen habt.
Bei 58000€ als Kind brauchst du keine Steuern drauf zu bezahlen.
Sie hat 50 % des Hause geerbt...wert so um die 58.000 Euro