Erbe kurz vor Ende des Bewilligungszeitraumes von ALG2 und befinde mich in einer Umschulung. Kann ein Weiterführungsantrag gestellt werden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst es angeben, das Erbe kann und darf allerdings erst dann angerechnet werden, wenn Du tatsächlich darüber  verfügen kannst. Sollte das JC das sofort anrechnen obwohl du gar nicht über das Geld verfügen kannst, sofort Widerspruch erheben. Habe das selbst erlebt.

das du ein erbe erwartest ist anzugeben und zwar sofort wenn das erbe ausgezahlt wird. bevor das nicht passiert ist, laufen die leistungen weiter. dann wird berechnet ob es zu überzahlungen kam und dann bist du aus dem leistungsbezug für ne ganze weile raus und das nicht nur für 6 monate, sondern länger.

wenn du meinst, das dein vermögen aufgebraucht ist, kannst du einen erneuten antrag stellen. die möglichkeit dass du jedoch ohne leistungsbezug weiter gefördert wirst in form von beratung und stellenangeboten besteht weiter.

du musst sofort wenn sich deine Finanzielle Situation ändert zb Vermögen erhalten das der Arge mitteilen, die wird dann den Bewilligungsbescheid aufheben und du erhälst kein Geld mehr, leider

Falsch. Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass ich erstmal warten soll bis ich das Netto Erbe (d.h. Minus Bezahlte Schulden des Vestorben und Beerdigungskosten) und DANN mitteilen wie das Erbe aussieht und DANN wird erst berechnet. Das kann sich jetzt ziehen und ich wollte vorher einfach mal nachfragen.

@metalspy

ja aber wenn du den weiterführungsantrag stellst musst du doch wieder das momentanes Vermögen eintragen soweit ich weis, ob sie dann das Geld weiter bewilligen mag ich zu bezweifeln