Erbe in unser gemeinsames Haus gesteckt! Zählt das Erbe noch zum Zugewinnausgleich?
Mein Mann hat von seinem verstorbenen Vater Geld geerbt und das Geld wurde für die Renovierung unseres gemeinsamen Hauses benutzt. Zählt das Erbe dann immer noch beim Zugewinnausgleich zum Anfangsvermögen meines Mannes?
1 Antwort

Das Erbe zählt immer zum Anfangsvermögen. Egal wie es später verwendet wird.
Nehmen wir an ihr hattet jeder ein Anfangsvermögen von 0,-.
Ihr habt ein Haus gekauft, während der Ehe bezahlt und zusätzlich mit Geld aus der Erbschaft von 50.000,- renoviert.
Das Haus hat am Ende einen Wert von 300.000,-.
so habt ihr beide ein Endvermögen von 150.000,-.
Du Anfangsvermögen 0,- = Zugewinn 150.000,-.
Dein Mann Anfangsvermögen 50.000,- also Zugewinn 100.000,-.
Somit bist Du zugewinnausgleichspflichtig in Höhe von 25.000,-.