Erbe in unser gemeinsames Haus gesteckt! Zählt das Erbe noch zum Zugewinnausgleich?

1 Antwort

Das Erbe zählt immer zum Anfangsvermögen. Egal wie es später verwendet wird.

Nehmen wir an ihr hattet jeder ein Anfangsvermögen von 0,-.

Ihr habt ein Haus gekauft, während der Ehe bezahlt und zusätzlich mit Geld aus der Erbschaft von 50.000,- renoviert.

Das Haus hat am Ende einen Wert von 300.000,-.

so habt ihr beide ein Endvermögen von 150.000,-.

Du Anfangsvermögen 0,- = Zugewinn 150.000,-.

Dein Mann Anfangsvermögen 50.000,- also Zugewinn 100.000,-.

Somit bist Du zugewinnausgleichspflichtig in Höhe von 25.000,-.