Erbe Geld, Haus gekauft, Scheidung

4 Antworten

Verkaufserlös abzüglich des Kredites und dann bekommst du noch das Geld von deiner Erbschaft.

Was dann noch übrig bleibt wird durch 2 geteilt. 

Beispiel: 200.000€ Hausverkauf ./. 100.000€ Restdarlehn ./. 20.000€ Erbschaft = 80.000€ Restliches Guthaben aus dem Haus. 

Geteilt durch 2 macht für jeden 80.000€

Egal ob du Arbeitslos warst oder aus sonstigen Gründen nicht gearbeitet hast. Ihr habt eine Gemeinschaft gebildet und du hast dich sicher auch um den Haushalt gekümmert. Dafür hättest du sonst einen Anspruch auf Bezahlung gehabt. 

Soweit klar?

Hier muß man zwei Dinge unterscheiden. Das Haus gehört dem, der im Grundbuch steht. Wer die Schulden getilgt hat ist nicht relevant.

Zwischen den Ehegatten gibt es den Anspruch auf den  Zugewinnausgleich. Hierbei wird der Zugewinn ( Anfangsvermögen incl. Erbschaften - Endvermögen ) jeweils als Zugewinn berechnet. Hierbei gibt es keinen negativen Zugewinn, sprich minimal 0.

Der Ehegatte mit den geringeren Zugewinn kann die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich verlangen. 

Da es bei der Scheidung auch um Unterhaltsansprüche ihrerseits gehen wird, ist es sinnvoll, sich professionellen Rat im Einzelfall zu holen.

Der Verkaufserlös des Hauses wird nach Abzug der Restschulden geteilt, sofern Sie beide im Grundbuch als gleichberechtigte Eigentümer eingetragen sind. Steht nur einer im Grundbuch, steht dem anderen ein Zugewinnausgleichsanspruch zu.

Habt ihr einen Ehevertrag?

Ansonsten gilt Prinzip der Zugewinngemeinschaft.