Erbe für Kind zu spät . Was nun?

6 Antworten

Wenn die Ausschlagung durch ein Elternteil namens des erbenden Kindes zu spät erfolgt ist, ist die Ausschlagung insgesamt ungültig. Die Ausschlagung für das minderjährige Kind kann nur durch beide Elternteile mittels entsprechender fristgemäßer Erklärung vor dem Notar oder Nachlassgericht fristwahrend erfolgen, sofern nicht eines der Elternteile dem anderen entsprechend ewine schriftliche Vollmacht erteilt hat.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Kind erbt (bzw. hat bereits geerbt).

Habe ich die Möglichkeit die Schulden für mein Kind noch irgendwie los zu werden?

Sofern kein Formfehler seitens des Nachlassgerichs vorliegt, nein.

sollten wir einen Anwalt suchen?

Zur Prüfung des Bescheides und je nach Trageweite, ggfs. ja.

eigentlich müsse doch dein Mann Erbe sein, der Sohn folgt ihm doch in der Erbfolge erst. da er doch zu spät dort war. Aber da ihr beide die Erziehungsberechtigten seit wird das wohl stimmen und die Erbschaftsausschlagung nur durch dich für deinen Sohn ist nicht rechtswirksam

würde wirklich mal einen Anwalt fragen

Sie hat doch das erbe für den sohn ausgeschlagen, wie kann er dennoch Erbe sein?? 

Es wird ja in gesetzlicher Reihenfolge alle Erben angeschrieben u jeder hat das Recht auszuschlagen

@Maleficent666

Wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben, dann müssen beide  Elternteile der Ausschlagung zustimmen.

Auch der nicht erbende Elternteil.

@Maleficent666

stimmt, sie schrieb ihr Mann hätte das Erbe zu spät ausgeschlagen, sie meinte das Erbe für ihren Sohn, habe ich falsch gelesen

Es handelt sich um meine Oma. Ich habe für mich und meinen Sohn ausgeschlagen. Da nein Mann aber auch Sorgeberechtigte ist musste er auch ausschlagen. Das hat er aber zu spät getan.

Interessant. Nach welcher gesetzlichen Erbfolge ist denn der Ehemann der Enkelin erbberechtigt?

@TreudoofeTomate

er ist nicht in der Erbfolge als Ehemann, er ist NUR Sorgeberechtigter des erbenden Sohnes und für den muss er ausschlagen

Der Vater war nicht Erbe und sollte nur seine Zustimmung zur Ausschlagung geben?

Wow, das ist ja mal....

Das ist eine Frage für einen Anwalt.

Es gibt ja eine Nachlassinsolvenz, vielleicht kann Dein Sohn die machen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassinsolvenzverfahren

Der Vater war nicht Erbe und sollte nur seine Zustimmung zur Ausschlagung geben?

Das ist bei minderjährigen Erben vorgeschrieben. Und wenn die Eltern getrennt sind, müssen beide ausschlagen.

@FordPrefect

Ja, genau das habe ich geschrieben.

Ja ihr solltet einen Anwalt nehmen..und das schleunigst.

Eine Freundin u ihre Familie wurde auch mal unbewusst Erbe von sehr hohen Schulden u haben das vor gericht geregelt...

Hattet ihr die Auschlagung nicht über den Notar gemacht oder wie kommt das Gericht auf deinen sohn?

Nein, hast du nicht. Du kannst allerdings Schadensersatzansprüche gegen den Vater geltend machen.. im Namen deines Kindes.