erbe ausschlagen. was passiert mit dem geld?
mein vater ist vor 3wochen verstorben. meine mutter ist vor 3 jahren bereits verstorben. ich habe eine schwester und einen bruder. beide leben jeweils im ausland. was passiert, wenn ich das erbe ausschlage? mein vater hat keine schulden, und es liegt kein testament vor. konkret: was passiert mit dem geld, welches ich nicht durch das erbe erhalte?
3 Antworten
Sofern der Erblasser nach deutschem Erbrecht Nachlass hinterliess, ginge mit Erbausschlagung der Gesamtnachlass auf die weiteren Erben, hier zunächst auf deine Geschwister, über.
Du bist verpflichtet, Angaben über Person und Aufenthaltsort der gesetzlichen Erben zu machen, sofern bekannt, und das Nachlassgericht schreibt die dann über ihren Erbanfall an.
Bei allseitiger Ausschlagung aller Erben geht der Nachlass, und zwar nur das Vermögen, auf den Landesfinanzminister über.
G imager761
Dass ich das Amt, die Institution und nicht die Person meinte, dürfte verständlich gewesen sein.
"Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.", Forenregel 3, http://www.gutefrage.net/policy
sobald meine geschwister benachrichtigt worden sind, müssten sie dann nach deutschland zum nachlassgericht, um das erbe annehmen zu können?
(ich danke euch allen, für eure hilfe!)
Nein, nicht persönlich, sie können das auch mit beglaubigten Dokumenten schriftlich erledigen und dir Erauseinandersetzung, Kontenauflösung, Immobilienverkauf usw. per Vollmacht übertragen und Auszahlung regeln oder einem Anwalt übergeben.
ich denke, das ist wirklich eine hilfreiche antwort. danke dafür!
deine Geschwister werden ermittelt und sie erhalten das. sollten auch sie das ausschlagen (und alle anderen existierenden Erben) dann fällt es dem Nachlassgericht zu
dann fällt es dem Nachlassgericht zu
Und die Richter gehen dann davon einen Trinken? ;-)
Zunächst versucht das Gericht die Erben (und falls diese es ausschlagen die Nacherben) zu ermitteln. Wird kein Erbe, der das Erbe auch annehmen will, gefunden, so fällt das Vermögen dem Bundesland zu, in dem der Erbe zuletzt wohnhaft war oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Allerdings ist hier das Erbe auf das Vermögen beschränkt. Schulden erbt das Bundesland nicht.
in dem der Erbe zuletzt wohnhaft war
So ein Quatsch. Die Frage ist natürlich, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Ist bisher aber scheinbar noch niemanden aufgefallen. :-)
Und der geht dann davon einen Trinken? ;-) Genau genommen geht der Nachlass auf das Land und nicht auf den Landesfinanzminister über, aber ansonsten ist die Antwort richtig.