Erbe ausschlagen von Großvater?
Wir sind in der Situation ein Erbe auszuschlagen zu müssen. Meine Frage der Großvater ist verstorben und meine Mutter ist die nächste in der Reihenfolge. Komme ich als Enkel, und mein Sohn als Urenkel auch in der Erbfolge vor?!
6 Antworten
Opa gestorben, mein Beileid.
Ehefrau lebt noch und Tochter, beide erben, da kein Testament da ist.
Tochter schlägt das Erbe aus, dann geht der Anteil an den Enkel und bei Auschlagung des Enkel an Urenkel
Aber Achtung, geringer Freibetrag beachten...
Wenn Deine Mutter ausschlägt, musst Du und Dein Sohn auch ausschlagen (da ihr gesetzliche Erben seid)
Wenn der Großvater ohne Testament verstorben ist und daher die gesetzliche Erbfolge gilt, und wenn deine Mutter das einzige Kind des Großvaters ist und ferner die Ehefrau des Großvaters schon zuvor verstorben war, wird deine Mutter die gesetzliche Alleinerbin des Großvaters. Wenn sie nun das Erbe ausschlägt und Du das einzige Kind deiner Mutter bist. kämst Du als nächstberufener gesetzlicher Alleinerbe zum Zuge und müsstest, falls das wegen Überschuldung des Nachlasses not- oder zweckmäßíg wäre, ebenfalls ausschlagen. Als dann Nächstberufene käme dein Kind als Alleinerbe in Betracht, für das du, falls es noch minderjährig ist, am besten gleich die Ausschlagung mit erklärst. Wenn diese "Ausschlagungskette" beendet ist, kämen etwaige Geschwister des Großvaters und/oder deren Abkömmlinge als erben in Frage. Wenn die alle ausschlagen und dann auch noch die etwaigen Cousins und Cousinen des Großvaters und deren Abkömmlinge (als nächstfolgende lLinie) an der reihe waren und ebenfalls ausgeschlagen haben, wird der Staat (in Gestalt des Landes, in dem Opa zuletzt wohnte) Erbe, der aber dann nicht ausschlagen kann, aber auch für die Schulden nicht einstehen muss. Das Nachsehen hätten die Gläubiger des Großvaters, die dann ihre Forderungen praktisch verlieren.
Dann würde deine Mutter nur zu 1/2 gesetzliche Miterbin des Großvaters sein und die Ehefrau, die dann deine "Stief-Oma" wäre,, die anderen 1/2 als gesetzliche Miterbin erben. Demzufolge würdest du bei Ausschlagung durch deine Mutter Erbin zu 1/2 werden usw. Würde auch die "Stief-Oma" ausschlagen, dann gehe ich davon aus, dass - da etwaige Kinder aus früheren Beziehungen der Stief-Oma nicht als gesetzliche Erben deines Großvaters in Betracht kommen (sie sind ja mit ihm nicht verwandt ! - dass du auch dieses 1/2 erben würdest. Für die Ausschlagung durch dich gilt das schon oben Gesagte.
kommt drauf an, ohne Testament ist erst die Tochter an der Reihe, Sie lebt noch. gesetzliche Erbfolge
wenn deine Mutter verstorben wäre, so wärest du als Erbe an der Reihe
ist dir Testamentarisch etwas vermacht worden, so muss Mutter und Du das Erbe ausschlagen.
Du bist Minderjährig, muss es die Mutter für sich und dich am Nachlassgericht beantragen
lebt die Oma noch? oder andere Erben?
Oma lebt noch ja
warum soll deine Mutter ein Erbe ausschlagen?
Mutti unternimmt einfach nichts - wenn Oma stirbt ist die Tochter an der Reihe; als Alleinerbe wenn es keine weiteren Erben gibt.
Das weiß ein Notar. An diesen müsst Ihr Euch eh wenden, um das Erbe ordnungsgemäß auszuschlagen.
Um ein Erbe auszuschlagen kann man zu einem Notar gehen, das Gleiche gibt es aber beim Amtsgericht wesentlich preisgünstiger.
Vielen Dank für diesen Einwand! Das wusste ich nicht. Aber ist auch für mich demnächst interessant!
Zunächst ist das Nachlassgericht am Ort des Verstorbenen zuständig. Liegt das aber zu weit entfernt, kann man sich auch an das nächsgelegene Gericht wenden.
Wenn die Ehefrau noch lebt wie ist es dann?