Erbe?


04.05.2022, 02:50

Ist es nicht so dass in der Regel die Guthaben durch Rückversicherungen abgedeckt sind u somit doch zur Auszahlung kommen?

5 Antworten

Da du Sterbegeldversicherung schreibst- nein diese sind nicht pauschal über den Sicherungsfonds abgedeckt. Dann müsste es sich um Form einer Lebensversicherung handeln.

Eine Lebensversicherung- hat oft eine bezugsberechtigte Person bei Ableben vor Ablauf und ist nicht zwingend Erbmasse.

Und 15 Jahre sind auch viel Zeit um Verträge zu ändern oder zu kündigen. Vielleicht ist deine Tochter aktuell nur mit der ganzen Bürokratie überfordert?

Ich nehme an der Bezug Vater zu Tochter war enger wie der Kontakt zwischen euch.

Wenn ich bei mir überlege: Aktuell würde für mich ein Sterbegeldanspruch bestehen bei meiner Gewerkschaft, bei einem örtlichen Sterbeverein - wenn meine Erben dort innerhalb einer Woche die Sterbeurkunde vorlegen. Beides Institionen die aufgelöst werden könnten ohne daraus resultierenden Rechtsanspruch. Manchmal dürfen diese Versicherungen auch explizit nur für die Bestattung verwendet werden.

Wenn du dich also nicht mehr erinnern kannst, wohin das Geld bezahlt wurde... Sehe ich hier keine Chancen

Ich wäre mir nicht so sicher. Ist nämlich eine Art LebensV.

@BLAEKK

Und das weißt du, weil du den Vertrag kennst?

Wenn es eine LV ist = Insolvenz abgedeckt, Überführung in andere Versicherung. Erster Absatz, Satz 2

Wenn es nur was ist was unter den Sprachgebrauch "Sterbeversicherung" fällt = vielleicht pfutsch.

Hier fehlt eine Antwort auf die Frage Mit dem, was du schreibst,kann die FS nicht viel anfangen. Sorry

Es ist so-Mein Mann schloss vor Jahren über seine damaligen Firma MAN eine Sterbegeldversicherung für uns beide ab.Jedoch trennten wir uns vor 12 Jahren im Guten u wollten keine Scheidung.Wir haben 2 Töchter Mit einer habe ich keinen Kontakt mehr.Diese Tochter bekam Kontovollmacht und Vorsorge von m Mann Jetzt verstarb m.Mann u die Versicherungsauszahlung wäre fällig.Meine Tochter behauptet jetzt dass diese Versicherung insolvent gewesen wäre u nicht mehr existiere.Sie verweigert mir Zugang zu Allem u ich weiß nicht mehr wie die Versicherung hieß.Wusste nur dass es über die MAN lief.Desweiteren hätte diese Versicherung meinen Mann vor 2 Jahren die Info gegeben dass sie Insolvent wären u der Restbetrag den die Versicherung noch in der Kasse habe an krebskranke Kinder gespendet wurde.Ich jedoch glaube das nicht weil ich dachte dass eine Rückversicherung greifen würde bei Insolvenz Dass das Restgeld gespendet wurde halte ich schlichtweg als gelogen.

Es liegt kein Testament vor u die Versicherung wäre nur dazu dagewesen die Bestattungskosten zu begleichen .

Eine Sterbegeldversicherung ist im Grunde eine Risikolebensversicherung, die dafür eingesetzt werden kann, wenn der Nachlass zur Deckung der Beerdigungskosten nicht ausreicht. Die Kosten der Beerdigung sind Nachlassverbindlichkeiten und mindern das Erbe. Du musst also nicht für das Begräbnis zahlen, wenn Vermögen vorhanden ist.

Wenn Dein Mann kein Testament gemacht hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Deine Tochter muß dem Gericht gegenüber das Vermögen offen legen, Du hast auf jeden Fall einen Pflichtteilsanspruch, auch wenn ein Testament vorhanden ist.

Du kannst auf jeden Fall jetzt Witwenrente beantragen, da Ihr Euch nie scheiden lassen habt.

Giwalato

sehr sehr hilfreich.

@BLAEKK

das meinst du doch wohl nicht im Ernsr ?

Das stimmt schon weiß auch dass meine beiden Töchter je 25% an Pflichtteil bekommen u ich 50.Aber ob das A) mit der Versicherung stimmt zweifle ich an u B) sie jeglichen Zugang zu Akten/Unterlagen m.Mannes verweigert C) ich erst mal die Sterbeurkunde bräuchte um Witwenrente zu beantragen.Sie rückt diese Sterbeurkunde niemals raus Zum anderen ließ sie mir ein Dokument zukommen das ich unterzeichnen sollte in dem ich die 3 vollen Rentenansprüche auf das Konto meines Mannes laufen lasse sollte.Habe ich zwar unterschrieben aber meine Kontonummer eingetragen.

@Gabrielegerda

Du kannst selbst beim Amtsgericht eine oder mehrere Sterbeurkunden beantragen.

Die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung wird an den darin genannten Begünstigen ausbezahlt. Wenn Du nicht weißt, bei welcher Versicherung der Vertrag gemacht wurde, und auch die Vertragsunterlagen nicht hast, ist es schwierig, ranzukommen. Die Geschichte, die Dir Deine Tochter aufgetischt hat, ist, unabhängig davon, ein lupenreines Märchen.

Was ist mit Deiner anderen Tochter? Sie dürfte, genau wie Du, ein Interesse an den tatsächlichen Verhältnissen haben. Es gibt Vollmachten, die mit dem Tod des Verstorbenen enden, und auch welche, die darüber hinaus gelten.

Es muss sich doch anhand der Kontoauszüge der Bank/Sparkasse deines Mannes oder irgendwelcher Einzahlungsbelege in seinen Unterlagen feststellen lassen, an welche Versicherung die Prämien gezahlt worden sind. Ohne diese Kenntnis ist in der Angelegenheit nichts zu erreichen. Ich bezweifele aber auch, dass eine Sterbegeld-versicherung insolvent geworden ist und dass zudem aus deren Insolvenzmasse statt den Versicherten oder den Gläubigern der Versicherung krebskranken Kindern Gelder als Spender zugeflossen sein sollen. Schließlich wird bei Insolvenzen ein neutraler Verwalter vom Gericht eingesetzt, dessen Hauptaufgabe darin besteht, aus dem verbliebenen Vermögen die Schulden des Insolventen anteilmäßig abzudecken. Kein Verwalter könnte es wagen, statt dessen die Insolvenzmasse für einen noch so guten Zweck einfach zu spenden. Obman dir hier einen "Bären aufgebunden" hat ?

Das mit der Versicherung glaube ich auch nicht.Da geht's um richtig viel Kohle bei der Auszahlung Mein Mann u ich zahlten über 40 Jahre ein.

Aber da mir meine Tochter keinen Zugriff auf irgendwelche Unterlagen noch Policen erlaubt u verweigert kann ich selbst nichts erreichen.Selbst die Bank mit der ich gesprochen habe lässt alles so wie es ist bis jemand die Sterbeurkunde u den Erbschein bringt.Da ich aber erst die Sterbeurkunde benötige um einen Erbschein zu beantragen komm ich keinen Schritt weiter.

Bleibt mir keine Wahl als einen Anwalt zu beauftragen.Wollte ich aus Kostengründen u kleiner Rente *keine 1000 €.*eIgentlich vermeiden .Habe kein Geld zu verschenken noch dazu jetzt in unsere jetzigen Krise wo alles teuer geworden ist.

@Gabrielegerda

Aber die Bank wird Dir doch als Ehefrau zumindest Auskunft geben, an welche Versicherung sie 40 Jahre lang im Auftrag deines Mannes Prämien aus seinem Konto überwiesen hat. Und wie kann es sein, dass deine Tochter sich das Recht nimmt, dir jeden Zugang zu Unterlagen zu verwehren, die auch dich betreffen ? Da muss doch irgend etwas Schlimmes vorgefallen sein. Ist denn die Tochter deine vom Gericht bestellte Betreuerin ? Nur in dieser Stellung könnte sie dir unter Umständen den Zugang zu den Unterlagen verwehren, wenn sonst eine Gefahr für dich bestünde. Setze dich mit dem Betreuungsgericht in Verbindung, wenn diese Situation besteht.

Die Story stinkt gewaltig.

Kannst du das bitte etwas näher erläutern .Ich denke auch dass da was faul ist.Aber wenn die Versicherung tatsächlich Insolvent war kann ha keine Auszahlung erfolgen Oder???

@Gabrielegerda

Nein. Im Fall der Insolvenz einer deutschen Versicherung springen Sicherungsfonds ein. Bei Lebensversicherern ist das die Auffanggesellschaft Protektor, die vorübergehend dafür sorgt, dass die Verträge weiterlaufen und Leistungen ausgezahlt werden. Aber auch in anderen Bereichen gibt es entsprechende Fonds zur Sicherung. Nach einer Zeit in einer solchen Auffanggesellschaft werden die Verträge meist an einen anderen Versicherer verkauft.

Das heißt dass das Sterbegeld doch ausgezahlt wird,wenn auch nicht von der Versicheriung bei der es abgeschlossen wurde.

Die Aussage dass die Versicherung das Restgeld an krebskranke Kinder spendet ist ja dann auch Blödsinn.Oder kann das doch wahr sein?

@Gabrielegerda
Die Aussage dass die Versicherung das Restgeld an krebskranke Kinder spendet ist ja dann auch Blödsinn.Oder kann das doch wahr sein?

Diese Aussage klingt besonders schräg: Das Geld reicht noch nicht mal für die Verbindlichkeiten, und dann wird auch noch Geld gespendet?! Das ist doch völlig unglaubwürdig.

Meine Tochter bekam von m.Mann Bankvollmacht.Die Bank sagt dass erst wenn das Nachlassgericht die Erben feststellt wird das Konto eingefroren.Da m Tochter über den Tod hinaus die Vollmacht hat kann sie sogar das Konto bis auf 1€ plündern.Allerdings muss sie später nachweisen für was sie das Geld verwendet hat.Nicht mal eine Auskunft o Kontoauszüge dürfen sie mir rausgeben obwohl ich seine Frau bin.

Habe mit ihr schon über 5 Jahre keinen Kontakt mehr weil sie mich ständig um Geld bat u meinte sie brauche das Geld jetzt u nicht erst wenn ich gestorben bin.Da gingen bei mir dann die Lichter aus.

auch ohne Namen der Versicherung kannst du Informationen im Internet suchen über zahlungsunfähige Versicherungen. Was auf jeden Fall nicht stimmen kann, ist das Spenden des Restbetrags.