EOS SID Süddeutscher Inkasso-Dienst GmbH, Hamburg - falscher Nachname

13 Antworten

Wenn du mit dieser Firma "Energy2day" nie etwas zu tun hattest, also keine offene Forderungen bestehen, dann ignoriere diese Mitteilung. Reagiere nicht auf die Mitteilung des Inkassobüros. Alleine schon der Hinweis, dass dein Nachname falsch geschrieben ist, lässt darauf schliessen, dass es sich hier um den unerlaubten Versuch handelt, dich abzuzocken. Ich habe auch schon Mahnungen via Internet von Inkassobüros mit Drohungen erhalten. Wenn man sicher ist, nichts bestellt zu haben, oder angebliche Forderungen aus der Luft gegriffen sind, dann nicht reagieren. Es kann sein, dass die weitere Mahnungen mit Pfändungsandrohungen schicken. Auch darauf nicht reagieren. Wenn es dir allerdings zu bunt wird mit den Mahnungen, dann mach es wie ich. Kurze Nachricht an das Inkassobüro (hier würde ich auch den falschen Nachnamen und keine Adresse angeben) , so weitere Drohungen eingehen, unverzüglich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgt. Danach habe ich in keinem Fall mehr von einem Inkassobüro etwas gehört.. Die setzen mit ihren Drohungen auf die Angst der Adressaten und oft zahlen die Leute auch die Rechnungen, ohne dass es dafür rechtliche Gründe gäbe. Hat man gezahlt, obwohl die Forderung nicht rechtens ist, dann entstand dem "Kunden" ein wirtschaftlicher Schaden und somit ist der Straftatbestand des Betruges erfüllt. Also nicht reagieren, nicht zahlen und auf keinen Fall einem Lastschrifteneinzug zustimmen. Angst muss du absolut keine haben, wenn gegen dich keine Forderungen geltend gemacht werden können. Oftmals sind diese Inkassoschreiben auch mit Absender eines Rechtsanwaltes versehen, welchen es gar nicht gibt. Ich habe mich auch schon über solche Inkassomitteilungen geärgert und hätte gerne gegen den einen oder anderen dieser Inakassobüros geklagt., Doch leider liess es bis dato keines dieser Büros soweit kommen. Solange ich nicht zahle ist mir auch kein Schaden entstanden und da ist eine Klage sinnlos.

ich würde gar nicht handeln, weder zurückschreiben, noch sonstwas. viele reagieren da drauf und bekommen angst und zahlen. machen das 10 oder 100 oder 1000 leute, rentiert sich das mit dem porto.

Erst wenn du Post von einer offiziellen Dienstbehörde bekommst, würde ich handeln. Also vom Gericht, Staatsanwaltschaft oder Polizei. Da wird gar nix gemacht.

einen mahnbescheid kann man ja widersprechen, hab ich gelesen. mit den hinweis , dass ich nicht die person bin. ich hab nur angst vor kosten, die mir trotzdem reingedrückt werden.

@NovBen05

mit mahnbescheid ist aber der gerichtliche mahnbescheid gemeint. auf unberechtigte forderungen brauchst du vorher gar nicht zu reagieren.

@NovBen05

Du brauchst nur darauf Hinzuweisen, dass die Forderung gegen dich zu unrecht besteht. Es können dir "trotzdem" keine Kosten reingedrückt werden, weder vom Inkasso, von Anwälten und vom Gericht so wieso nicht. Bleib cool und geschmeidig!

@WZ1955

Allerdings solltest du die 14-tägige Widerspruchsfrist ab Erhalt eines Mahnbescheides, d.h. Zustellungsdatum auf einem gelben Brief vom Gericht beherzigen. Nun bist du von vielen Seiten hinreichend informiert und ich verabschiede mich bezüglich deiner Frage.

Vielleicht solltest du wenn mal zur Polizei gehen, die können dir bestimmt weiter helfen. Solchen Leuten muss man das Handwerk legen !

Bei dem momentanen Sachstand ist die Polizei (noch) nicht zuständig.

http://www.ciao.de/sid_inkasso_de__Test_2830459

Lies dir den Link mal ganz durch !

Welchen Rat kann man Kunden geben die von SID angeschrieben werden? Man könnte nun Schlicht sagen, einfach nicht antworten, denn SID ist nicht in der Lage wirklich auf ein Schreiben eines Kunden zu reagieren. Wir haben eine Forderung eines Auftraggebers der auch mit SID zusammenarbeitet aus rechtlichen Gründen nicht beglichen. SID wurde eingeschaltet und auf bisher 5 Schreiben an SID wurde keins beantwortet. Somit sieht man wie mit den Eigenen Forderungen dort wohl gearbeitet wird. Liegen lassen bis die Vollstreckungsbescheid vorliegt und wenn wir viel Geld verdienen werden wir tätig. Also als Kunde nochmals nicht an SID schreiben, sondern am besten bei einer unberechtigten Forderung gleich einen Anwalt aufsuchen der dies klären wird. Wenn die Forderung berechtigt ist, dann sollte man klar einen Vorschlag unterbreiten und schnell tätig werden, aber nicht bei bestrittenen Forderungen.

Lies dir den Link mal ganz durch !

der link ist 10 jahre alt!

Die SID wird keinen Vollstreckungsbescheid schicken. Ein Vollstreckungsbescheid wird vom Gericht erlassen und nicht von der SID. Die SID wird sich hüten, einen Vollstreckungsbescheid bei Gericht zu beantragen, weil die genau wissen, dass die Forderung nicht berechtigt ist. Der Kunde hat im vorgenannten Falle keine Rechnung, keine Mahnungen und dazu noch ein falscher Nachname. Aufgrund des faslchen Nachnamens keine ladungsfähige Adresse ! Auch wenn der Kunde eine berechtigte Forderung nicht zahlt, obwohl er Mahnungen erhalten hat, ist der nächste Schritt ein Mahnbescheid. Reagiert der Kunde auch darauf nicht, lässt also die Frist verstreichen, erst dann kann ein Vollstreckungsbescheid bei Gericht beantragt werden, oder eben eine Klage. Man könnte freilich von der SID verlangen, dass die eine Abschrift der Rechnung schicken, welche die angebliche Forderung begründet. Gleichzeitig eine Bestätigung darüber verlangen, dass die "Energy2day" die SID beuaftragt hat, gegen den Kunden vorzugehen. Das würde ich , so der Nachname stimmen würde, auch veranlassen. Das alleine nur aus Spass, wenn ich mir sicher bin, dass die Forderung zu unrecht besteht. Beiden Anfragen wird die SID wohl nicht nachkommen und somit ginge die ganze Sache ins Leere. Die SID setzt mit ihren Drohungen darauf, dass sich der Angeschriebene einschüchtern lässt, Angst bekommt und dann zahlt. Damit würde der Straftatbestand des Betruges erfüllt sein, so die Forderung nicht rechtens ist und es sich um reine Abzocke handelt. Soweit lassen die es aber nicht kommen. Schon gar nicht auf eine Klage vor Gericht.

@Ontario

Die SID wird keinen Vollstreckungsbescheid schicken??? Irrtum!!!! Vgl. meine Antwort oben. Wenn man einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht innerhalb der Frist widerspricht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dann muss man bezahlen, unabhängig davon, ob die ursprüngliche Forderung berechtig war! In vorliegenden Fall ligt wahrscheinlich lediglich ein Irrtum bei der SID vor. Willentliche Abzocke oder Betrugsversuch sind doch nur reine Spekulation.

@WZ1955

Solche Irrtümer sind Absicht. Es gibt keinen vernünftigen Weg, von Herrn "Egon Mustermann aus München" auf Herrn "Dietrich Musterfrau aus Berlin" zu schließen, wenn es keine Verbindung zwischen beiden gibt.

Folgender Fall (nicht fiktiv, ich nenne nur nicht die Namen, es ist wirklich so passiert):

  • Herr Mustermann wohnt unter Adresse A.
  • Herr Mustermann zieht um nach Adresse B.
  • Inkasso hat nun eine offene Forderung gegenüber Herrn Master zu betreiben, wohnhaft unter Adresse C (ein Ort weiter). Die Vornamen sind nicht identisch, die Nachnamen A und C unterschieden sich wie im Beispiel, also einer der Namen deutlich gekürzt und anderer Vokal drin.
  • Zufällig ist Herr Mustermann einmal Kunde beim Gläubiger gewesen und zwar Jahre zuvor, aber Vertrag ist regulär geendet.
  • Inkasso schreibt nun Herrn C an, Brief ist aber nicht zustellbar.
  • Inkasso beauftragt das Schwesterunternehmen X damit, den Schuldner zu finden.
  • Schwesterunternehmen X macht nun etwas sehr merkwürdiges: Es fragt beim Einwohnermeldeamt an nach Herrn Mustermann, Adresse C, Geburtsdatum ABC (das richtige des Mustermann).
  • Einwohnermeldeamt antwortet nun dem Unternehmen X: Ja ne, das stimmt so nicht, aber in unserer Gemeinde wohnt unter anderer Adresse B dieser Herr mit diesem Geburtsdatum.

Voila. Wir haben unsere provozierte Personenverwechslung. Durch Verteilung der Unternehmen in mehrere Bundesländer bekommt man die auch nicht über den Datenschutz zu packen. Keiner verrät, warum diese Einwohnermeldeanfrage gemacht wurde. Keiner verrät, wie es sein kann, dass Schulden des Herrn Master auf Herrn Mustermann umgeschrieben wurden. Selbst vor Gericht behauptet man steif und fest, die Einwohnermeldeauskunft würde doch beweisen, dass der Schuldner von C nach B umzog.

Klar, kann man nun von einem Versehen ausgehen. Wieso aber sieht man dann das Versehen nicht ein und gibt zu, dass es passiert ist? Wieso behauptet man weiterhin steif und fest, dass alles richtig sei? Einfache Antwort: Weil es einen Titel gibt. Ja. Richtig. Es gibt einen Titel, lautend ursprünglich auf Herrn Master in Adresse C und dieser wurde auf Herrn Mustermann auf Adresse B umgeschrieben mit eben diesen Argumenten, das Einwohnermeldeamt habe das doch bewiesen. Dem Schuldner bleibt aus prozessualen Gründen nichts übrig als auf einen Vollstreckungsversuch zu warten. Erst dann kann er eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen. Dieser Vollstreckungsversuch erfolgt aber nie. Stattdessen ein Schufa-Eintrag. Über die Schufa versucht das Inkasso das nun auszusitzen. Nach dem Motto "Zahl halt, dann ist es raus." Bemühen, den wahren Herrn Master aufzufinden, gibt es nicht. Vermutlich ist er unbekannt verzogen. Und Herr Mustermann hat Geld und das weiß das Inkasso. Normalerweise hätten die längst versucht zu pfänden, Herr Mustermann hat Geld... Sie wissen aber, dass sie hier Betrug begangen haben und wollen nicht, dass gegen sie ermittelt wird, wenn daraus vollendeter Betrug wird. So ist das im Moment eine Pattsituation.

Und ja, solche "provozierten Personenverwechslungen" passieren mittlerweile deutlich zu oft, als das man nur noch denken könnte, dass dies immer ein Versehen sei.

@mepeisen

Hallo mepeisen! Dies mag sich so zugetragen haben. Einen unberechtigten Schufa-Eintrag kann kann man auch wieder löschen lassen, wenn man dies der Schufa mit entsprechender Begründung mitteilt. Ist zwar ärgerlich, aber kein "Beinbruch". Ich habe selbst mehrfach Mahnbescheiden gegenüber dem Gericht widersprochen. Meine Schufa war und ist blütenweiß. Man sollte nicht vergessen, dass die Schufa und andere gleichartige Unternehmen dazu dienen, "faule" Kunden vor der Allgemeinheit und auch vor sich selbst zu schützen (Stichwort: Überschuldung). Jedenfalls braucht NovBen05 sich derzeit keine Sorgen machen, ungerechtfertigte Gebühren, welcher Art auch immer, bezahlen zu müssen, wenn die gestellten Forderungen tatsächlich unberechtigt sind, wovon ich ausgehe.

wenn es nicht dein nachname ist packe den brief wieder ein, bringe ihn zur post und sage, dass du ihn versehentlich geöffnet hast, er aber nicht für dich ist.

bin am überlegen ob ich da anrufen und denen klarmachen, dass sie versuchen die falsche abzuzocken!!! weil die müssen ja merken, dass sie mich net vera..... können und drohungen wie im abschlusssatz auch nix bringen!!

@NovBen05

ich würde auf keinen fall dort anrufen, dann haben sie nämlich deinen richtigen nachnamen und außerdem sind die meist nu unter einer teuren servicerufnummer zu erreichen.

@NovBen05

Mit Inkassos telefoniert man nicht. Niemals nie nicht. Du kannst nichts beweisen, was gesagt wurde und die suchen nur einen Dummen, der reagiert, wenn sie den ursprünglichen Schuldner nicht finden.

@flirtheaven

Den Nachnamen muss man bei einem Anruf ja nicht nennen. Einzig die Angabe des Aktenzeichens ist erforderlich. Warum soll sie/er nicht dort anrufen, wenn sie/er die Sache dann doch vom Tisch hat und damit ihre/seine Nerven beruhigt. Eine teure Service-Nummer würde ich allerdings auch nicht anrufen.