Entschuldigungbrief an die Stattsanwaltschaft

12 Antworten

Wenn du angeklagt wirst hast du die Möglichkeit, dich vorab schriftlich zu äußern.

Und dann heißt es Staatsanwaltschaft und vor Gericht hast du die Möglichkeit Reue zu zeigen.

Du wirst Gelegenheit bekommen, das dem Staatsanwalt alles zu erklären, im Beisein des Gerichts. Die Entschuldigung wird dir dort eventuell etwas helfen.

moonrise1975 
Fragesteller
 18.03.2009, 19:44

ich möchte es nicht soweit bringen das es vor gericht kommt......

Joe17  18.03.2009, 19:44

Umgekehrt wird ein Schuh draus - dem Gericht erklären im Beisein des Staatsanwaltes ...

Es ist zwar gut, dass du Reue zeigst, ein Entschuldigungsbrief an die Staatsanwaltschaft wird hier wenig bringen, sonst könnte sich damit ja jeder für jede Straftat entschuldigen. Hier bleibt dir wohl nur der steinige Weg über den Richter - aber dort kannst du deine Reue nochmal bekräftigen, das wirkt strafmildernd. Ach so, nimm's mir nicht übel - versink jetzt nicht in Selbstmitleid ... Dafür musst du grade stehen, aber danach ist wieder gut!

Ja , wenn es dir schon bewiesen wurde und es Tatsache ist, dass du diese "Tat" begangen hast, zeige Reuhe . Wenn du es schriftlich machst ist es sogar noch besser. Du kansnt auch dem Staatsanwalt einen Vorschlag machen, wie zum Beispiel : Ich bin gegen eine Auflage von 50 Tagessätzen a 10 Euro mit einer Einstellung das Verfahrens einverstanden oder gegen Sozialstunden. Was hier angemessen ist in deinem Fall kann ich nicht sagen. Dies ist meine persöhnliche Meinung und keine Rechtsberatung.

Vielleicht kannst Du bei Gericht jemand persönlich erreichen und ihm erst mal Deine Bitte vorbringen. Wenn Du Dich zu Deiner Tat bekenntst, ist es mit Sicherheit nicht schlecht, wenn die das auch wissen. Laß aber von den Damen im Büro ein Protokoll davon schreiben (ist besser so bei der Rächdschraibunk...)

Vielleicht bringt es auch was, gleich mal anzubieten, dass Du für eine Strafe in Form Sozialarbeit einverstanden bist...

moonrise1975 
Fragesteller
 18.03.2009, 19:41

wie meinst du mit persönlich ereichen Richter Stattsanwalt etc. ? Eine Klage erhebung ist noch nicht da !!!!