Entmündigung Betreuung Nießbrauchrecht löschen aus Testament

3 Antworten

Welche Schritte kann ich jetzt gehen?

Zunächstmal können Sie, falls noch nicht verjährt von Ihrer Schwester den Pflichtteil verlangen. Der Niesbrauch ist nämlich der wesentliche Wert des Hauses, sprich der übrige Wert ist gering oder gar negativ.

Wichtig wäre auch, ob das Niesbrauchrecht durch den Erbfall oder schon vorher eingetragen wurde. Wenn es nicht durch Vermächtnis erworben wurde, kann es nach §528 herausgefordert werden.

Ansonsten kann der Vater Unterhalt verlangen. Hierbei ist das Niesbrauchrecht als Vermögen der Schwester zu berücksichtigen. Außerdem sollten sie für den Vater Sozialhilfe beantragen.

Ein Verkauf ist schon möglich, sofern dein Vater noch geschäftsfähig ist (was vermutlich ohnehin schon nicht mehr der Fall ist). Allerdings wird niemand Interesse haben, solange das Grundstück noch mit einem Nießbrauch belastet ist. Deswegen besteht die einzige Möglichkeit darin, die Schwester dazu zu bewegen, die Löschung zu bewilligen (eventuell gegen einen Anteil aus dem Verkaufserlös).

Nicht verzichten , im Gegenteil : sie hat das Nießbrauchrecht dazu erworben, um zu machen was sie will mit dem Haus . Verkaufen oder verpachten , alles möglich - ohne den eingetragenen Eigentümer . Der Notar wird das bestätigen .

Verkaufen oder verpachten

Verkaufen ist nicht möglich.