Entgeltgruppen Abstufung im T'V-H?
Kann mein Vorgesetzter mich in eine niedrigere Entgeltgruppe(nicht Stufe!) abstufen oder ist das im TV-H nicht möglich? Danke!
2 Antworten
Es ist möglich dich in eine niedrige Entgeltgruppe einzugruppieren, wenn du auf eine entsprechende Stelle versetzt wirst. Dabei wirst du allerdings automatisch in die Stufe gesetzt, die deinem vorherigen Gehalt am nächsten ist.
Achso :) okay, wie ist das dann mit dem Stufenlauf, der ist ja Berufsjahre abhängig, kommt dann nicht einiges durcheinander?
Ja - dies ist möglich, wenn du die Tätigkeit die die derzeitige Entgeltgruppe vorsieht, nicht mehr ausübst.
Alternativ, wäre ja nur eine Vertragsauflösung möglich.
Nur ob dies dein unmittelbarer Vorgesetze entscheiden kann, bezweifele ich.
Dies muss beim Personalamt beantragt werden und auch der Personalrat muss gehört werden.
Dein Kommentar ist eigenartig! Er passt weder zu einer Bundes-, Landes oder Kommunalbehörde.
Bei welcher Behörde arbeitest du denn?
Wenn ein Angestellter eine Tätigkeit gemäß seiner Einstufung nicht mehr ausübt, kann man natürlich auch den Arbeitvertrag beenden.
Alternativ, er bekommt eine Engeltgruppe die für seine neue Tätigkeit zutreffend ist, also eine niedrigere Entgeltgruppe.
Auch kann dein Personalrat nicht dagegen vorgehen. Er kann dich aber beraten.
Aber weshalb informierst du nicht, weshalb die Abstufung der Entgeltgruppe überhaupt erfolgt?
Ich arbeite in einem staatlichen Schulamt
und im jeweiligen Kultusminsiterium gibt es keine Personalabteilung.
Auch dies ist sehr eigenartig!
Doch, aber was soll ich denen den schreiben? Die sind dann höchstens verärgert das ich sie mit so einem kleinkram ärgere, ich denke mal das Ministerium hat wichtigeres zutun...aber ich kann es mal versuchen, mal schauen
Das staatliche Schulamt gehört doch zum Kultusministerium und somit ist die dortige Personalabteilung auch für euch zuständig.
Wir haben kein Personalamt, unser Büroleiter ist gleichzeitig auch meine Personalsachbearbeitung, nur unser Personalrat könnte dagegen vorgehen hm ich glaube das ich irgendwo mal gelesen hatte das keine Entgeltgruppen Minderung möglich ist wenn nicht ein besonderer Grund vorliegt