Entgeldeingruppierung bei Jobwechsel?
HalliHallo!
Angenommen jemand arbeitet 10 Jahre in TvÖD 13 (Schulpsychologe) und ist in Stufe 5 angelangt, bekommt dann eine Stelle nach TVöD 14 oder 15 (Neuropsychologe) in einem ähnlichen Berufsfeld.
Würde die Person dann wieder von Stufe 1 beginnen müssen, oder wäre es auch (bei nicht ein und der selben Tätigkeit, zB Schulpsychologe und dann Neuropsychologe) dann so, dass man die gehaltlich nahe Entgeltstufe zur vorherigen Eingruppierung bekommt? Was bei TVöD 13 auf 14 dann quasi Stufe 3 oder 4 wäre, wenn man nach 10 Jahren Schulpsychologie auf Neuropsychologie umsteigt.
1 Antwort
Es kommt drauf an: Bleibst du beim gleichen Dienstherrn, wird die Stufe bei Höhergruppierung behalten. Die Rückstufung auf "mindestens das bisherige Gehalt" wurde 2017 abgeschafft.
Wenn du jedoch den Dienstherrn wechselst, obliegt es dem Ermessen des neuen Dienstherrn, welche Erfahrungsstufe er dir zugesteht. Hier kann bisherige Erfahrung anerkannt werden oder auch nicht.
Sicherlich kann es auch Ausnahmen geben...