enterbung der schwiegermutter
meine frau ( nicht verheiratet sind im grundbuch eingetragen ) möchten aber nicht das ihre mutter erbt was tun?
3 Antworten
nicht vor der mutter sterben oder vor dem tod alles verprassen oder sich einen direkten erben (ehepartner, kind) anschaffen - eine andere möglichkeit gibt es nicht, da es einen pflichtteil gibt, den man den erben nicht wegnehmen kann. deine frau sollte ein testament machen, damit die mutter im schlimmsten fall nicht mehr als den pflichtteil bekommt.
es erben die nächststehenden verwandten, das sind eheleute und kinder; wenn solche verwandte nicht da sind, geht das erbe an entferntere verwandte. allerdings macht es einen unterschied, wer von euch sterben würde: stirbt deine frau, erbst du; stirbst du zuerst, erbt erst deine frau, dann ihre nächsten verwandten, mit etwas pech die mutter.
hab gerade gelesen, dass man ein testament braucht, um ehepartner und kinder zu den alleinigen erben einzusetzen: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-5716/familie_aid_56015.html
hm danke für die antwort dann bleibt wohl nur die heirat da grundbuch änderung sehr teuer ist wobei nix gegen heirat spricht
"Enterbung" gibt es im modernen Erbrecht nicht.
da solltet ihr euch entsprechend von einem fachmann beraten lassen.
so einfach kann nicht enterben. zudem wird man euch informieren, wie die gesetzliche erbfolge bei euch aussieht
würde sie bei einer heirat dann nichts bekommen also die schwiegermutter falls ich oder meine liebe stirbt ?