Entbindet das Fehle einer Dauermietrechnung vom Zahlen der Miete aufgrund eines rechtsgültigen Mietvertrages?
Hallo seit Mai 2016 haben wir einen gewerblichen Mieter. Jetzt am 19.1.2017 haben wir nach Urlaub festgestellt, dass des Mieter nicht bezahlt hat. Da er immer pünktlich zahlt sind wir von einem Versehen wegen Betriebsferien zwischen den Jahren ausgegangen. Auf unsere freundliche schriftliche Aufforderung umgehend die Miete zu zahlen, antwortete man dass die Miete nicht gezahlt werden könne, da keine Dauermietrechnung vorliege und die Buchhaltung die Miete deshalb nicht einbuchen könne. Selbstverständlich bekommt er eine solche Dauermietrechnung . Entbindet das noch nicht Vorliegen einer Dauermietrechnung tatsächlich von der termingerechten Zahlung? Danke
4 Antworten
Die Dauermietrechnung hat ausschließlich eine umsatzsteuerrechtliche Funktion (bei Option zur Umsatzbesteuerung von Mieteinnahmen).
Ohne Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlich korrekten Dauermietrechnung kann der Mieter die Vorsteuer nicht geltend machen, es sein denn, die umsatzsteuerrechtlichen Punkte sind im Mietvertrag geregelt.
Wenn eine solche Rechnung nicht vorliegt, muß dennoch die vereinbarte Miete bezahlt werden - das sind zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte (Mietvertrag + Umsatzstueroption/Vorsteuerabzugsberechtigung).
Daß man das nicht verbuchen kann ist natürlich Unsinn - solange die Dauermietrechnung nicht vorliegt, ist entsprechend ohne Vorsteuerabzug zu buchen - sollte die Dauermietrechung später vorgelegt werden, kann entsprechend eine Korrekturbuchung mit Vorsteuerabzug erstellt werden.
Für einen Mietvertrag benötigt man nicht extra eine Dauermietrechnung. Das ist eine dumme Ausrede. Falle nicht darauf herein. Als Buchhaltungsunterlage hat er den Mietvertrag. Das reicht. Vermutlich hat der Mieter kein Geld und will euch nur hinhalten. Es ist ja auch komisch, dass er die vorangegangenen Mieten immer anstandslos überwiesen hat.
Auf dem Mietvertrag müssen dann aber auch alle steuerlich notwendigen Angaben sein, was ja nicht immer im Standardformular so ist.
Das ist nicht nur eine faule, sondern auch eine reichlich freche Ausrede.
Erhält er deine Dauermietrechnung i.S.d § 14 UStG?