Ensteht Umsatz bei Rechnungsstellung oder bei Geldeingang?

7 Antworten

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Bei erstellen der Rechnung entsteht fürs Finanzamt bereits Umsatz.

Der Umsatz erhöht sich soweit ich weiß nach Rechnungsstellung.


Erklärung: Wenn die Rechnung gestellt ist wird das ganze als Forderung in der Bilanz verbucht. Es steht also in der Bilanz. Wenn dann die Forderung beglichen wird wird die Forderung auf Bank oder dergleichen verschoben - es findet ein Aktivtausch statt, der die Bilanzsumme nicht verändert.

Normalerweise geht es nach Rechnungslegung. Es gibt aber meistens Klauseln, dass im Falle eines Nichtbezahlens des Kunden Dir die Prosvision wieder abgezogen wird. Möglich es es allerdings schon auch, dass es nach Zahlungseingang geht, das kommt darauf an, WAS genau vereinbart wurde.

Ja bezogen auf den 1.Teil/Absatz der Frage stimmt das. Aber nicht bezogen auf die Erstellung der Rechnungen/Rechnungsdatum. Hier ist es unterschiedlich.

@SpiritStar

Ja klar, fürs Unternehmen entsteht der Umsatz buchhalterisch bei Rechnungslegung. Aber es geht ja nicht ums Unternehmen, sondern um die Provision, so habe ich es zumindest verstanden.

Der Umsatz hat nichts mit geschriebenen, bezahlten oder unbezahlten Rechnungen zu tun.

Das kommt darauf an ob eine Bilanzierung oder eine Einnahmen-Überschussrechnung gemacht wird.