Enkelkinder leben bei Großeltern?

7 Antworten

Unterhalt von den Eltern oder auch Berufsausbildungsbeihilfe?!

Und mit 500 netto und dem Kindergeld 219 Euro sind doch Beide in der Lage Geld abzugeben? Und wenn es nur 100 - 200 Euro im Monat sind. Müssen andere Kinder auch die Zuhause wohnen und wo es knapp ist.

Wohngeld gibt es nicht, da sie theoretisch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben. Wobei das bei dem Einkommen wohl auch nichts wird.

Kinderzuschlag gibt es meines Wissens nach nicht für Großeltern. Aber vielleicht findest du hier Gegenteiliges:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-bkgg_ba013284.pdf

danke hast mir sehr geholfen

Wenn beide verdienen, können sie euch doch auch was abgeben.

viele die in der Ausbildung sind, zahlen zu Hause etwas für wohnen, essen, dass sie versorgt werden. Ihr werdet bestimmt auch ihre Sachen waschen

sie zahlen ihre kleidung fahrtkosten und dgl. selbst und einmal im monat kaufen sie ein.

danke hast mir sehr geholfen

Ja, sie haben die Möglichkeit wohngeld zu bekommen und kinderzuschlag.

Einfach beim wohngeldstelle einen Antrag anfordern oder per Internet ausdrucken, dass gleiche gilt für kinderzuschlag.

hallo danke für deine Antwort Kinderzuschlag habe ich schon versucht steht uns als Großeltern leider nicht zu auch wenn die Enkel bei uns leben

Notfalls hilft jobcenter, einfach anrufen und fragen!

danke hast mir sehr geholfen

Wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben, dann würden bei Leistungsfähigkeit ggf. die Eltern Unterhalt zahlen müssen.

Bei einer dualen Erstausbildung könnte ggf. auch ein Antrag auf BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, dafür gibt es im Internet einen kostenlosen BAB - Rechner.

Dann würde mir nur noch ein ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter einfallen, aber auch da würde dann die Leistungsfähigkeit der Eltern geprüft, ihr als Großeltern seid ihnen nicht zum Unterhalt verpflichtet, es sei denn, ihr würdet es freiwillig machen wollen, vorausgesetzt ihr könntet es finanziell auch.

Aber wenn sie jeweils 500 € Nettovergütung haben, dann sollten sie auf min. 600 € Brutto kommen, dann stünde ihnen beim ALG - 2 nach § 11 b SGB - ll ein Freibetrag auf Erwerbseinkommen von min. 200 € zu, die dann theoretisch vom Netto in Abzug gebracht würden.

Sie hätten dann also angenommen noch um die 300 € anrechenbares Netto, dazu käme aber ihr Kindergeld von derzeit min. 219 €, sie kämen also angenommen auf um die 519 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Davon würden dann ab 2021 als Regelbedarf für den Lebensunterhalt 357 € berücksichtigt, sie hätten dann also angenommen noch um die 160 € zur Verfügung, die sie für einen evtl. Anteil der Warmmiete an euch zahlen könnten.

Wenn sie gar nichts zahlen müssten, dann würde sehr wahrscheinlich kein ALG - 2 Anspruch bestehen.

In diesen 357 € Regelbedarf nach dem SGB - ll ist auch ein Anteil für Haushaltsstrom enthalten, also im Prinzip für alles, was mit der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete nichts zu tun hat, die würde bei Bedarf dann separat gezahlt.

Sie sollten also trotz ihren Aufwendungen ein angemessenes Kostgeld für Lebensmittel, Haushaltsstrom usw. an euch abgeben können, dass schon bezogene Kindergeld muss dabei natürlich auch berücksichtigt werden.

Was ist mit den Eltern der beiden Enkel? Die sind unterhaltspflichtig, solange sich die Enkel noch in der Ausbildung befinden.

danke kann darüber keine Auskunft geben