Enkel und Freundin wollen Haus von seiner Oma kaufen?

3 Antworten

Können wir das Haus einfach ihr abkaufen? Wir wollen mit der oma drin leben.

Natürlich könnt ihr das, sofern die Oma noch geistig fit, d. h. geschäftsfähig wäre

Können die Kinder kommen und sagen ist nicht nd ansprüche stellen?

Nein, denn was die Eigentümerin mit euch vereinbart, geht sie nichts an.

Allerdings gilt:

  • Der vermeindliche Erbverzicht der Kinder wäre mangels notarieller Vereinbarung nichtig

  • Entspräche der Kaufpreis von "ca.50-60.000€" nicht dem Wert der Immobilie ge. § 138 BweG, läge eine gemischte Schenkung vor

  • Die berechtigt die Erben (3 Kinder) 10 Jahre lang zu einem Pflichteilsergänzungsanspruch, d.h. der Übertragungswert, ab dem 2. jahr 10% fallend, kann zur Pflichttelsquote ausbezahlt verlngt werden

  • Reicht der Verkaufspreis nicht aus, um die Pflegekosten der Verkäuferin zu decken, wird das Sozialamt bis zu 10 Jahre nach Verkauf Rückgabeanspruch wg. Veramung auf sich überleiten oder Kostenersatz geltend machen.

G imager761

Ja, ihr könnt ihr das einfach so abkaufen und die anderen Kinder/Enkel können nichts machen. Alles andere solltet ihr wirklich mit dem Anwalt besprechen.

Das ist nicht ohne Einschränkungen richtig. Ihr könnt zwar ohne Weiteres mit der Oma einen Kaufvertrag über das Grundstück schließen, ohne dass die Kinder der Oma etwas dagegen unternehmen könnten. Wenn aber der Kaufpreis von 50-60.000 Euro wesentlich unter dem Verkehrswert des Objekts liegt, wäre die Übertragung an Euch insoweit eine Schenkung (z.B. wenn das Objekt 100,.000 wert ist und ihr zahlt nur 60.000, gelten 40.000 als Schenkung). Die späteren Erben der Oma könnten, wenn diese innerhalb 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt, beanspruchen, dass die 40.000 Schenkungsanteil dem Nachlass zugerechnet werden (innerhalb der 10 Jahre mit jährlich 10% "abschmelzend"). Wenn ihr das vermeiden wollt, müsste die Verzichtserklärung der späteren Erben (Kinder der Oma) vor einem Notar erklärt werden, um wirksam zu sein (Pflichtteilsverzicht). ihr solltet die Angelegenheit nicht ohne anwaltliche oder notarielle Hilfe regeln; denn wie ich sehe, seid Ihr totale Laien auf dem Gebiet. Und da kann manches schiuefgehen, wenn man ohne fachkudige Hilfe handelt

@sergius

DH. Ergänzend sei auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit der Verkäuferin und damit vernundenem Schenkungsrückforderungs- bzw. Grundsicherungskostenersatzanspruch der Schenkungsgeberin bzw. der Sozialhilfeträgers verwiesen.

Wenn ich das richtig sehe kann sie euch das Haus ohne Probleme verkaufen...