England Führerschein

7 Antworten

Hallo brianjensen

selbst wenn du deinen Wohnsitz nach GB verlegen würdest, du dürftest hier in Deutschland nicht fahren.

das Gesetz dazu:

§ 28 FeV :

Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,

3.denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV28.htm

Danke, aber dazu gesagt: ich habe keine Sperrfrist mehr!! Trotzdem?

@brianjensen

Ja trotzdem. Dir wurde ja die FE entzogen.....

Mittlerweile wurde es sogar gesetzlich innerhalb der EU geregelt, dass Du in GBR auch keine Fahrerlaubnis mehr machen kannst, wenn sie Dir in D entzogen wurde. Selbst wenn die dort eine ausstellen, wäre sie hier nicht gültig - nicht zuletzt, weil Du dazu mindestens 6 Monate festen Wohnsitz / Aufenthalt in GBR haben müsstest.

MÜSSEN müssen sie das ganz und gar nicht, wenn du in GBR gar keinen wohnsitz hast, sondern in D.

da musste früher aufstehen!

Danke für die schnelle Antwort. So richtig verstanden hab ichs leider noch nicht!?

@brianjensen

du bekommst ohne englischen wohnsitz(muss nachgewiesen werden) und ohne vorlage deines alten fuehrerscheins keinen englischen fuehrerschein...

Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast gilt für dich als deutscher STaatsbürger deutsches Recht. Mit anderen Worten.....wenn du in Deutschland Autofahren willst und hast einen ausländischen Führerschein musst du diesen als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland nach einer gewissen Zeit umschreiben lassen- und dann musst du auch die MPU machen.

Okay, kann man die MPU denn noch "nachmachen"?

@brianjensen

Sobald du einen Antrag auf Neuerteilung bei der FSSt. stellst, bekommst du eine MPU-Aufforderung....das ist zu jeder Zeit möglich, da deine Sperrfrist ja abgelaufen ist.....

@nancycotten

Jepp- genau so isses. Gute Antwort

n Deutschland allerdings müsste ich noch die MPU machen

Genau das ist der Grund für eine Versagung hier in D-Land ein KFZ zu fahren. Auch die anderen Kriterien hast du eingehalten? Dauerhafter Aufenthalt in GB u.s.w. Du darfst in allen Ländern fahren, halt nur nicht in D-Land.

Aber für wem ist das neue gesetzt dann raus gekommen, dass EU-Führerschein seit 26.04.2012 auch in Deutschland gilt. Jetzt bin ich durcheinander. Wenn Tschechisches Führerschein in Deutschland gilt, warum dann englisches nicht?