Energiekostenaufteilung für Warmwasser und Heizung bei zentraler Therme mit Wärmemengenzähler

1 Antwort

Es ist richtig, dass ab 1. Januar 2014 überall solche Zähler eingebaut sein müssen, die den Energiebedarf für Warmwassererwärmung messen. Ausnahme: Der Einbau einer solchen Messeinrichtung würde zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen. Wenn das z. B. ein Installateur in Eurem Haus festgestellt hat (Vermieter müsste ein Angebot haben), kann weiter wie bisher verteilt werden.

Danke für die Antwort! Nur um sicherzugehen, ob ich das nun richtig verstanden habe: Mein Vermieter müsste nun also zusätzlich zum schon vorhandenen Wärmenengenzähler im Heizkreislauf einen weiteren fürs Warmwasser in jeder Wohnung installieren, korrekt?

@vauzwo

Nein, so kann man das nicht sagen. Der seit Anfang 2014 vorgeschriebene Zähler kommt zwischen Heizkessel/Therme und zentralem Warmwasserboiler. Er dient ausschließlich dazu, zu ermitteln, wieviel Heizenergie für die Bereitung des gesamten Warmwassers verbraucht wurde.

Das bedeutet nicht, dass zusätzlich auch noch gemessen werden muss, wieviel Warmwasser in der einzelnen Mietwohnung verbraucht wurde. Eigene Warmwasserzähler in den einzelnen Wohnungen sind somit nicht vorgeschrieben.

Die Verteilung der Warmwasserkosten (Verbrauch / Erwärmung) kann weiterhin nach m² Wohnfläche oder Anzahl der Bewohner einer Wohnung vorgenommen werden.