Endschaldämpfer entfärnen dafür Rohr eingesetzt Strafe?

6 Antworten

Hallo Tobi1996kern,

der Bußgeldbescheid ist noch Dein kleinstes Problem. Dieser lautet laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt:

Tatbestandsnummer: 319609

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).

Ordnungswidrigkeit gem. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214b.2 BKat

Bußgeld 180 Euro (Regelsatz von 90 Euro ist wegen Vorsatz zu verdoppeln) plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

Gravierender als der Bußgeldbescheid ist:

  • dass Dir die Polizei die weiterfahrt untersagen wird
  • dass die Polizei das Fahrzeug zur Beweissicherung beschlagnahmen und auf Deine Kosten abschleppen und ebenfalls auf Deine Kosten von einem Gutachter begutachten lassen kann und in der Regel auch wird.
  • dass die Polizei der Zulassungsstelle mitteilt, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, dass hat wiederum zur Folge,
  • dass Dir die Zulassungsstelle die Zulassung entzieht und
  • dass Du erst ein Gutachten erstellen lassen musst, damit für das Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden und dass Fahrzeug von der Zulassungsstelle wieder zugelassen werden kann.

Die Kosten des Bußgeldes plus die Kosten der eben von mir 5 angeführten Punkte kann durchaus einen vierstelligen mit sich bringen!

Schöne Grüße
TheGrow

bei Kontrolle bleibt das Fahrzeug stehen, Betriebserlaubnis erloschen

Es erlischt die Betriebserlaubnis kann ganz schön teuer werden, da würd ich lieber einen guten Sport ESD kaufen. Um welches Auto handelt es sich?

Kleiner Tipp: lass es bleiben, du ersparst dir eine Menge ärger!

der wagen hat dann keine strassenzulassung mehr und wird aus dem verkehr gezogen