Ende Gerichtsprozess ->Tod?

7 Antworten

Das kommt ganz auf darauf an, worum es bei diesem Verfahren geht.

Handelt es sich um einen strafrechtlichen Prozeß, endet das Verfahren auf jeden Fall mit dem Tod des Beschuldigten (die Zeiten, in denen man Tote anklagte, sind doch etwas länger her -> Leichensynode).

Bei zivilrechtlichen Prozessen können u.U, Ansprüche des Klägers / Beklagten auf die Erben übergehen, hier entscheiden die näheren Umstände.

Der passende Paragraf:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/239.html

So wie ich das verstanden hab, sind wir ja im normalen Zivilprozess (nicht ordnungsgemäß ausgeführte Arbeiten?). Das Verfahren wird unterbrochen, bis die Erben es weiterführen.

das kommt drauf an um was es geht. geht es nur um etwas was diese Person gwtan hat (mord, Diebstahl.....) also etwas strafrchliches, dann ist der Fall beendet. geht es um Geld z.b. dann geht das auf die Erben über....

Aber nur, wenn die Erbeberechtigten die Erbschaft nicht ablehnen. Tun sie das, dann müssen sie zwar nicht zahlen, erben aber auch keinen Cent.

Kommt ganz drauf an, wer da stirbt... der Beklagte? Dann endet der Prozess. Zeuge? Er geht weiter.

Kläger: Prozess endet auch, wenn es keine Nebenkläger gibt.

Danke... Weißt du auch wo das offiziell steht? Ich find nämlich nix..

@Mary9333

"Nach Annahme der Erbschaft hat der Erbe R. über den bisherigen Prozessbevollmächtigten des Klägers mit Schriftsatz vom 06.09.2012 die Klage zurückgenommen",

aus:http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/13559 (als Beispiel).

Erben können das Verfahren fortsetzen, oder auch beenden, indem sie als KLÄGER die Klage zurücknehmen. Kommt aber auf die Art des gerichtsverfahrens an. Beim Strsfverfahren geht das nicht

Wenn es z.B. um eine Forderung geht, geht diese ja auf die Erben über. Diese können dann natürlich selbst entscheiden, ob sie das weitere Prozessrisiko auf sich nehmen.

Naja wenn sie das Erbe angetreten haben, werden sie den Prozess schon fortführen müssen... Hier ist ja der Beklagte verstorben, also auch eine Klagerücknahme kommt nicht infrage.