elterunabhängiges BAB mit über 25
Hallo, ich habe eine Frage zum BAB. Ich bin 26 und mache eine Ausbildung zum Koch. Habe vorher 5 Jahre studiert, was mir meine Eltern finanziert haben und 1 Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Seit Beginn der Ausbildung wohne ich wieder bei meinen Eltern, ein Zustand der schnell geändert werden muss. Von 316€ Ausbildungsvergütung (netto) ist das Leben nur leider nicht zu bestreiten.
So, nun die Frage: Gibt es eine Möglichkeit, BAB unabhängig vom Einkommen der Eltern bewilligt zu bekommen. Die Einkommensprüfung würde dazu führen, dass meine Eltern ausreichend verdienen und ich kein BAB bekomme.
Es geht da um diese Passage im Sozialgesetzbuch:
§ 71 SGB III 5) Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten. Einkommen ist ferner nicht anzurechnen, soweit ein Unterhaltsanspruch nicht besteht oder dieser verwirkt ist.
Ich sehe es so, dass meine Eltern bereits 5 Jahre Unterhaltsleistungen erbracht haben und damit mein Unterhaltsanspruch verwirkt ist. Zudem wird ab 25 kein Kindergeld mehr gezahlt, demnach ist man ja laut Sozialgesetzbuch kein Kind mehr und folglich sollte kein Anspruch mehr auf Unterhaltszahlungen durch die Eltern bestehen.
Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
3 Antworten
Also, ich selbst habe mit 22 meine Ausbildung zum Koch gemacht, bin nun im ende des 2. LJ und werde in 3 Monaten 24.
Ich werde genau mit einem Facharbeiter Abschluss 25 - und mache dannach eine Ausbildung zum Fachinformatiker - Zumindestens habe ich das vor. Ich hab ungefähr das selbe Problem wie du das ich quasi schon Geld bekommen habe aber theoretisch noch weiteres bräuchte um meine "Eigentliche" Ausbildung Fertig zu machen.
Ich kann dir dazu nur sagen - man kann definitiv auch über 25 BAB Beziehen - und Elternunabhäniges BaB Sollte eigentlich auch kein Problem sein - du solltest einfach mal "Anonym" Beim Arbeitsamt Anrufen und fragen wie das genau abläuft, ich hatte da bis jetzt eigentlich nur Positive rückmeldungen also keine "Unfreundlichen" Mitarbeiter im Callcenter von dennen - Würde ich dir als ersten Schritt Empfehlen dort mal anzuklopfen.
Ansonsten - Koch ist zwar Anstrengend aber du hast damit ein Weltweit Anerkannten Beruf niemals vergessen egal wie anstrengend es wird ;)
Alles klar :) - naja ich kann ja als koch dann ganz gut "Nebenbei" arbeiten um am wochenende mein fehlendes BaB aufzustocken haha.
Du kannst ja mal ein Kommentar dar lassen, wenn du beim Amt Angerufen hast um nachzufragen. Bin Gespannt was da raus kommt.
Eltern sind bis zum Ende der Erstausbildung eigentlich unterhaltspflichtig, bzw nicht nur bis 25, wie man manchmal hier liest)
Dein Unterhaltsanspruch ist auch nicht verwirkt, dazu müsste was massives vorgefallen sein (z.B. grober Undank gegenüber den Eltern oder sonstige Härten). Da Du wieder bei Deinen Eltern wohnst, ist dies eher unwahrscheinlich & von Deiner Seite kaum nachweisbar.
Daher bin ich der Meinung, dass der von Dir genannte Paragraph für Dich nicht anwendbar ist.
Vielleicht könntest Du so argumentieren, dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht, da zwischen den Ausbildungsabschnitten (Abbruch Studium & Beginn Koch-Ausbildung) eine gewisse Zeit vergangen ist & damit ist es Deinen Eltern nicht mehr zuzumuten, dich zu unterstützen. Aber auch hier könnte Dir Deine Unterkunft bei den Eltern einen Strich durch die Rechnung machen & eine solche Argumentation wäre doch sehr wacklig.
Fazit: letztendlich wirst Du nicht drumherum kommen, dich bei der Arbeitsagentur genauer zu informieren, aber ich befürchte, dass es nichts mit dem elternunabhängigen BAB wird. (natürlich ohne Gewähr!)
Solange du bei den Eltern wohnst, wird es nicht klappen. Hast du dein Studium abgeschlossen?
Im BAB Gesetz gibt es einen Teil, der besagt, daß die Agentur mit BAB in Vorleistung gehen können.
Danke für den Tip. Zu deiner Situation kann ich dir folgendes sagen: Wenn du ein Ausbildung zum Fachinformatiker machst hast du keinen Anspruch mehr auf BAB, da es sich dann nicht mehr um eine Erstausbildung handelt und die Zweitausbildung nicht auf deine Erstausbildung aufbaut.