Elternunterhalt wenn Kind im Ausland

2 Antworten

Theoretisch nein, praktisch wäre es um etliches schwieriger und (auch finanziell) aufwendiger, im Streitfall den Unterhaltsanteil einzufordern.

Diesen Unterhaltsanteil würde dann aber das Sozialamt (oder so) im Namen meiner Eltern einfordern oder?

@DrCooper

Da ergebe ich mich! :-) Das urteil und damit leidlich rechtsklarheit gibt es ja gerade erst. Jetzt wird man sehen, wie das dann praktisch umgesetzt wird und mit welchen Konsequenzen.