Elternunterhalt vertraglich ausschließen?
Hallo,
Da ich gerade bei meiner Recherche nicht vorwärts komme, hoffe ich, dass mir vll hier jemand helfen kann.
Folgendes Szenario: Mein Vater ist ein sehr egoistischer Mensch. Wann immer es in den letzten 20 Jahren ging, hat er den Unterhalt für mich und meine Schwester gekürzt, aber immer alles im rechtlichen Rahmen. Meine Mutti hatte dadurch ein sehr schweres Leben, weil sie sich finanziell immer Sorgen machen musste und bei jedem Anruf / Gespräch fürchten musste, dass die nächste Hiobsbotschaft kommt. Da er immer versucht hat, finanziell und auch qualitativ bestmöglich aus allen Situationen rauszukommen (wogegen an sich ja nichts spricht, aber das sollte einfach nicht zu Lasten der eigenen Kinder gehen) habe ich berechtigte Bedenken, was die Zukunft angeht. Ich befürchte, dass eines Tages der Tag kommen wird, an dem ein Brief vom Anwalt oder ähnlichem eintreffen wird und er Unterhalt verlangt. Damals hat er meiner Mutti einmal einen Vertrag vorgelegt, mit dem sie bestätigen sollte, dass sie eine lächerlich geringe Einmalzahlung erhält und danach nie wieder eine Unterhaltsforderung stellen würde. Das hat sie Gott sei Dank nie unterschrieben.
Nun meine Frage: Wenn ich ihm einen solchen Vertrag vorlegen würde (also, dass er auf Unterhaltsansprüche verzichtet, eine Zahlung werde ich niemals leisten) und er im utopischen Fall unterschreiben würde, ist dieser Vertrag rechtskräftig und würde mich dauerhaft vor solchen Forderungen schützen?
Ich danke jetzt schonmal für Hinweise und Tipps.
4 Antworten
Hi,
nein. Das Gesetz steht immer über den Individualregelungen. Er kann dich zB auch nicht aus der Erbfolge rausstreichen. Dir steht immer der Pflichtteil zu, egal was ihr untereinander geregelt habt.
Wenn dein Vater irgendwann Unterhalt braucht und du es zahlen kannst, dann musst du zahlen.
ist dieser Vertrag rechtskräftig und würde mich dauerhaft vor solchen Forderungen schützen?
Nein, definitiv nicht. Die Unterhaltspflichten nach den §§ 1601 ff BGB können für die Zukunft nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden. Der wäre sittenwidrig und könnte jederzeit für rechtsunwirksam erklärt werden.
Hinzu kommt hier ja noch, dass er den Unterhaltspflichten seinen Kindern gegenüber immer im rechtlichen Rahmen nachgekommen ist.
Es ist auch nicht nachvollziehbar warum, nur wegen deinem persönlichen Empfinden, im Bedarfsfall die Allgemeinheit, also auch ich, für deinen Vater aufkommen soll, solange noch leistungsfähige Verwandte vorhanden sind.
eine Zahlung werde ich niemals leisten
Dann darfst du niemals ein Einkommen erzielen, das dich leistungsfähig macht bzw. entsprechendes Vermögen aufbauen! ;-)
Nein, dass ist nicht möglich. Denn dann müsste die Allgemeinheit für die gesamten Kosten aufkommen.
Damit würden ja alle Kinder ihre Eltern einfach so einen Vertrag unterschreiben lassen und keiner müsste mehr für die Eltern zahlen.
Auch deine Mutter kann nicht auf Unterhalt verzichten. Von daher wäre dieser Vertrag nicht gültig gewesen.
Auch deine Mutter kann nicht auf Unterhalt verzichten. Von daher wäre dieser Vertrag nicht gültig gewesen.
Unter Ehegatten ist das sehr wohl möglich. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Ich weiß das zufällig ganz genau, da ich einen solchen Vertrag, bzw. Gerichtsurteil in meinen Unterlagen habe.
Aufgelaufene Unterhaltsschulden, der Verzicht auf den Versorgungsausgleich und zukünftiger Unterhalt, selbst im Fall des Norbedarfs, wurden damals durch eine Einmalzahlung ausgeglichen.
Allerdings ging es damals um eine Ehe, die gerade mal 5 Jahre überdauerte. Bevor hier Nachfragen kommen: Doch, aus der Ehe ging auch ein Kind hervor.
Da dieser Vergleich von beiden Seiten akzeptiert wurde, besteht durch kein Gericht der Welt die Möglichkeit, diesen aufzuheben.
Ein solcher Vertrag hätte keine Gültigkeit, da er sich über bestehende gesetzliche Bestimmungen nicht hinwegsetzen kann.