Elternunterhalt vertraglich ausschließen?

4 Antworten

Hi,

nein. Das Gesetz steht immer über den Individualregelungen. Er kann dich zB auch nicht aus der Erbfolge rausstreichen. Dir steht immer der Pflichtteil zu, egal was ihr untereinander geregelt habt.

Wenn dein Vater irgendwann Unterhalt braucht und du es zahlen kannst, dann musst du zahlen.

ist dieser Vertrag rechtskräftig und würde mich dauerhaft vor solchen Forderungen schützen?

Nein, definitiv nicht. Die Unterhaltspflichten nach den §§ 1601 ff BGB können für die Zukunft nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden. Der wäre sittenwidrig und könnte jederzeit für rechtsunwirksam erklärt werden.
Hinzu kommt hier ja noch, dass er den Unterhaltspflichten seinen Kindern gegenüber immer im rechtlichen Rahmen nachgekommen ist.

Es ist auch nicht nachvollziehbar warum, nur wegen deinem persönlichen Empfinden, im Bedarfsfall die Allgemeinheit, also auch ich, für deinen Vater aufkommen soll, solange noch leistungsfähige Verwandte vorhanden sind.

eine Zahlung werde ich niemals leisten

Dann darfst du niemals ein Einkommen erzielen, das dich leistungsfähig macht bzw. entsprechendes Vermögen aufbauen! ;-)

Nein, dass ist nicht möglich. Denn dann müsste die Allgemeinheit für die gesamten Kosten aufkommen.

Damit würden ja alle Kinder ihre Eltern einfach so einen Vertrag unterschreiben lassen und keiner müsste mehr für die Eltern zahlen.

Auch deine Mutter kann nicht auf Unterhalt verzichten. Von daher wäre dieser Vertrag nicht gültig gewesen.

Auch deine Mutter kann nicht auf Unterhalt verzichten. Von daher wäre dieser Vertrag nicht gültig gewesen.

Unter Ehegatten ist das sehr wohl möglich. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Ich weiß das zufällig ganz genau, da ich einen solchen Vertrag, bzw. Gerichtsurteil in meinen Unterlagen habe.

Aufgelaufene Unterhaltsschulden, der Verzicht auf den Versorgungsausgleich und zukünftiger Unterhalt, selbst im Fall des Norbedarfs, wurden damals durch eine Einmalzahlung ausgeglichen.
Allerdings ging es damals um eine Ehe, die gerade mal 5 Jahre überdauerte. Bevor hier Nachfragen kommen: Doch, aus der Ehe ging auch ein Kind hervor.

Da dieser Vergleich von beiden Seiten akzeptiert wurde, besteht durch kein Gericht der Welt die Möglichkeit, diesen aufzuheben.

Ein solcher Vertrag hätte keine Gültigkeit, da er sich über bestehende gesetzliche Bestimmungen nicht hinwegsetzen kann.