Elternunterhalt - zahlen für fremden Vater?

6 Antworten

Hier wurde viel Gutes geschrieben, ergänzen möchte ich noch das wenn dein frühverrenteter Vater sein Regelrentenalter erreicht, er der Obligenheitspflicht unterliegt Grundsicherung im Alter zu erhalten, da diese Leistung Vorrang vor der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) hat. Der Unterschied ist das bei Grundsicherung im Alter Kinder (Einkommen des Partners bleibt übrigens unberücksichtigt) erst ab einem Einkommen von über 100000€ Brutto zum Elternunterhalt herangezogen werden können. Dasselbe plant die Groko (Koalitionsvertrag) auch bei Pflege zur Entlastung der Angehörigen, da gilt aber zurzeit noch die normale Regelung für den Elternunterhalt.

Ein selbstbewohntes Eigenheim ist übrigens immer geschützt, sowie ein großzügigies Schonvermögen. Und es gilt gelebt ist gelebt. Du kannst dein Geld weiter ausgeben wofür du willst.

Ansonsten sollte man wenn man einen Partner hat sich gut überlegen zu heiraten oder nicht. Wenn du Alleinverdiener bist kriegst du Ihren Freibetrag zu deinen Gunsten drauf. Anders wenn Sie auch gut verdient, dann geht das nach hintenlos, wenn Sie deutlich über Ihrem Freibetrag liegt.

Es gibt unzählige Gestaltungsmöglichkeiten. Ich meine sogar mal gelesen zu haben das man den Elternunterhalt als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen kann, aber da müste ich nochmal schauen.

PS: Prüfe jedes Jahr die Düsseldorfer Tabelle. Deine Freibeträge steigen manchmal, aber das Amt weisst dich nicht darauf hin.

Erst einmal wäre zu prüfen ob du überhaupt leistungsfähig bist, denn alleine als Single liegt dein bereinigter Netto - Selbstbehalt bei 1800 €, gibst du am besten im Internet mal ein ,, Elternunterhalt " und ,, Verwirkung Elternunterhalt ", da solltest du einiges zum nachlesen finden.

Mit dem Sozialamt solltest du alles schriftlich machen, sollten sie dann tatsächlich Unterhalt für den Vater fordern, also einen festen Betrag, wirst du wohl nicht ohne anwaltliche Hilfe weiter kommen, am besten wäre es wenn du dir gleich einen suchen würdest.

Netto habe ich ca. 1890 Euro im Monat (durch einen Zweitwohnungszuschuss meines Arbeitgebers).

Dann sind sie in Bezug auf den Elternunterhalt ohnehin nicht unterhaltspflichtig, da es an der Leistungsfähigkeit mangelt.

Der Selbstbehalt beträgt 1800€. Hierbei ist das Einkommen aber zu bereinigen. Hierbei können sie entweder pauschlal 5% = 90€ abziehen, oder die Werbungskosten, insbesondere die Kosten der Zweitwohnung im Einzelnen nachweisen.

Such Dir einen Anwalt und versuche mit dessen Hilfe zu erreichen, dass Du nichts oder nur sehr wenig zahlen musst.

http://www.n-heydorn.de/elternunterhalt.html

Rechne mal da aus, ob Du überhaupt was zahlen musst.

Laut dem Rechner ja, wenn die Zuschüsse zu meiner berufsbedingten Zweitwohnung mit reinfallen. Man zahlt mir hier 80% meiner Miete für die Zweitwohnung und bezahlt mir auch 1x im Monat eine Fahrt in meine Heimat und täglich ein "Fernbleibegeld", da ich in meiner Zweitwohnung keinen Haushalt führen kann (Waschgeld, etc.). Berufsbedingte Aufwendungen sind auch schwierig festzustellen. Mein Waschgeld, die Miete, etc. hängen ja eigentlich alle mit meinem Beruf zusammen. Ich habe ja nicht einfach aus Spaß ein Strandhaus an der Ostsee, sondern eine kleine Wohnung (unter 15qm in einer Großstadt).

@GreSch302

Dann lass Dich mal - vlt. bei der Caritas beraten.

@beangato

Du weißt nicht zufällig, ob Spritgeld für Heimfahrten... oder Brot- und Waschgeld sonstige Einnahmen sind? Ich danke dir für diesen Rechner, echt gruselig, selbst meine Reisekostenabrechnungen für Dienstreisen sind ja dann... sonstige Einnahmen. Dann bezahle ich also... für Rückerstattungen von Kosten, die ich durch Dienstreisen hatte.