Elterngeld Steuerklasse zu spät geändert?
Hallo,
meine Frau und ich sind verheiratet und hatten bis vor kurzem Steuerklasse 4/4.
Nachdem meine Frau Schwanger wurde haben wir unsere Steuerklasse geändert, damit wir beim Elterngeld mehr rausholen können.
Meine Frau von 4 auf 3.
Ich von 4 auf 5.
Die Steuerklasse ist ab dem 01.06.2017 geändert worden.
Meine Frau ist dann in Mutterschutz am 28.10.2017 gegangen.
Die Frau bei der Elterngeldstelle sagte, dass ich zu spät sei.
Auch ein verzicht auf ausklammerung mutterschutz sei nicht mehr möglich durch ein Gerichtsurteil.
Könnt ihr hier weiterhelfen?
Gruß
4 Antworten
Selbst mit Ausklammerung des Mutterschutzes würde es nicht reichen:
Ohne Ausklammerung gelten die Monate 10/16 bis 09/17.
Das wäre vier mal Steuerklasse 3 und acht mal Steuerklasse 4.
-> Steuerklasse 4 gilt.
Mit Ausklammerung hätten wir 11/16 bis 10/17.
Das wäre dann fünf mal Steuerklasse 3 und sieben mal Steuerklasse 4.
-> Steuerklasse 4 gilt weiterhin.
Kurz und knapp, ihr seid zu spät.
Die Höhe dürfte doch relativ gering sein und Ende des Jahres holst du es über den Ausgleich wieder rein. Jetzt kannst du nichts mehr machen.
Da können wir dir nicht helfen, weil es tatsächlich so ist.
Sieh hier:
https://www.elternzeit.de/elterngeld/steuerklasse-wechseln-mehr-elterngeld/
D.h. ihr hättet schon längst gewechselt haben müssen.
Läßt sich nichts mehr machen.
Dann ist es ebenso. Kann man leider nichts machen. Danke für die Infos.