Elterngeld Nachzahlung wird 4 Monate vom Jobcenter eingezogen obwohl dies nicht "Vorgezahlt" wurde?

5 Antworten

Wenn das Jobcenter bis jetzt noch nicht in Vorleistung gegangen ist,dann steht ihnen auch die Nachzahlung nicht zu,wenn sie einen Erstattungsantrag beim Elterngeld stellen,dann muss das Jobcenter euch noch eine Nachzahlung leisten !

Durch dein weiteres Kind ändert sich ja im Bezug auf den Leistungsanspruch nicht viel,denn deinem Kind stehen derzeit an Regelleistung für den Lebensunterhalt 237 € pro Monat zu und wenn du das Kindergeld von derzeit min.192 € abziehst,bliebe noch ein Bedarf von 45 € pro Monat.

Denn an deiner KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ändert sich ja durch die Geburt nichts,diese KDU - wird dann nur durch eine Person mehr geteilt,der KDU - Kopfanteil verringert sich also nur,es sei denn die Neben / Betriebs / Heizkosten wurden durch die Geburt erhöht.

Hallo =)

Um dir das mal zu verdeutlichen solltest du dir einen Flur mit ganz vielen Türen vorstellen. Die erste Tür, die du nehmen solltest um den Lebensunterhalt für deine Familie sicher zu stellen, ist die Arbeit. Danach kommen viele Türen mit verschiedenen Sozialleistungen, die du öffnen kannst, wenn die erste Tür nicht reicht. Ganz am Ende des Flures, die letzte Tür im Prinzip, sind die Leistungen des Jobcenters.

Das heißt praktisch, dass du alles in Anspruch nehmen musst, bevor du Arbeitslosengeld II bekommst. Dazu gehört auch Elterngeld. Das Elterngeld ist dafür da, in der Zeit in der du dich um dein Kind kümmern musst und nicht am Arbeitsleben teilnehmen kannst, deinen Lebensunterhalt in einem gewissen Maaß sicherzustellen. Da das Geld vom Jobcenter aber auch genau dafür da ist, wird das Elterngeld auf deine Leistungen dort angerechnet. Das heißt, dass du zwar jetzt Elterngeld bekommst, aber gleichzeitig diesen Betrag weniger an ALG II. Von dem Elterngeld können Freibeträge abgezogen werden, die dir ohne Anrechnung zustehen würden. Das wäre aber nur der Fall, wenn du vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet hättest. Bei deinem Elterngeld wird also alles, bis auf 30 € Versicherungspauschale, als Einkommen angerechnet. Also hast du im Endeffekt 30 € mehr als vorher.

Nun ist es aber so, dass die Elterngeldstelle auch ein bisschen Zeit braucht um deinen Antrag zu bearbeiten. In dieser Zeit zahlt das Jobcenter dir die ganze Zeit die normalen Leistungen weiter ohne das Elterngeld anzurechnen, damit du nicht mit knapp 300 € weniger leben musst, bis der Antrag bewilligt wurde und du die Nachzahlung bekommst. Gleichzeitig stellt das Jobcenter einen Erstattungsanspruch bei der Elterngeldstelle und lässt sich die Leistungen, die du in diesem Zeitraum zu viel bekommen hast, zurück zahlen.

Also ist es im Endeffekt so, dass du keinen Anspruch auf volle Leistungen des Jobcenters UND das Elterngeld hast, sondern dass das Jobcenter in Vorleistung gegangen ist, indem du genau das gleiche Geld wie vor deinem Antrag weiter bekommen hast, obwohl dir das nicht zustand.

Ich hoffe du hast verstanden was ich meine. Wenn du noch Fragen hast, kann ich dir sie gerne beantworten.  

xShadowxxx 
Fragesteller
 10.10.2017, 13:55

Hallo danke für Ihre Antwort :) 

Was mich nur wundert ist.. Sie wollen  von Mai-August die Nachzahlung haben.. Diese beträgt dann 1500 Euro zwecks Geschwisterbonus..habe aber in den Vier Monaten unter 1000 Euro vom Jobcenter bekommen! Mit welchem Recht ziehen Sie soviel ein? 

Ri229  10.10.2017, 14:19
@xShadowxxx

Sehr gerne =)

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gibt es bisher weder einen Elterngeldbescheid noch einen neuen Arbeitslosengeld II Bescheid. Daher gehe ich davon aus, dass das erstmal eine grundsätzliche Aussage war, dass die Nachzahlung einbehalten wirdn und der konkrete Betrag berechnet wird, sobald das Jobcenter eine Rückmeldung von der Elterngeldstelle hat, wie viel sie theoretisch zurück bekommen könnten. Die Differenz würde dann nachträglich ausgezahlt werden.

Liebe Grüße

Wenn es dir bis heuer nicht angerechnet wurde ist es völlig legitim dass sie es dir jetzt anrechnen u dir die Leistungen dementsprechend kürzen, auch Rückwirkend.

Jobecenter ist mit ihren Leistungen in Vorkasse gegangen.

Wenn das Jobcenter bei fehlendem Elterngeld nicht in Vorleistung gegangen ist, ihr also deswegen weniger Geld hattet als euch zugestanden hätte, dann gehört die Nachzahlung selbstverständlich euch. 

xShadowxxx 
Fragesteller
 10.10.2017, 13:03

Genau davon rede ich die ganze Zeit danke! Ich habe nie eine Vorleistung bezüglich des Elterngeldes bekommen und hatte im Schnitt viel weniger. Deswegen sehe ich das ganze nicht richtig. 

Ri229  10.10.2017, 13:37
@xShadowxxx

Das ist so nicht richtig. Siehe meinen Kommentar.

Ab dann wo du Elterngeld bekommst wird es von dem Geld was du vom Jobcenter bekommst abgezogen. Elterngeld wird als Einkommen gerechnet. Das ist richtig so.