Elterngeld - Welche Nachweise benötigt selbstständiger Vater bei Partnerschaftsmonat bzw. Elterngeld Plus?
Wir erwarten zum 1.6. Das zweite Kind und drehen seit Monaten alle Szenarien zur Nutzung des Elterngeldes.
Geplant war: ich (Angestellte) nehme 12 Monate mit Basiselterngeld. Kitaplatz ist erst ab August möglich. Monat 13.-16. Wollten wir beide verkürzt arbeiten (25-30h) und dieses als Partnerschaftsmonate geltend machen.
Mein Partner ist Einzelunternehmer mit Bar & Lieferdienst, wenigen Angestellten. Das Steuerbüro sagte uns unter Vorbehalt, dass ein "Stundennachweis" beim Selbstständigen nur über Einkommenseinbußen von mind. 50% eingereicht werden kann. Allerdings finde ich das nirgends schriftlich und kann es mir nicht wirklich vorstellen.
Anrechnungsjahr ist 2016 und Vergleichsjahr dann 2018. Da das Unternehmen 2016 gerade einmal 1.5 Jahre bestand, ist es ja absehbar, dass der Gewinn 2018 ganz unabhängig von der Elternzeit wohl steigt, statt sinkt. Oder denke ich da zu utopisch?
Gibt es andere Nachweise die dies entlasten?
Es soll vorerst nur der Mindestsatz für ihn beantragt werden. Er würde Aufgaben umlasten bzw. Öffnungszeiten kürzen. Ich habe Bedenken, dass man seine Voraussetzungen anzweifelt uns so der Satz für beide Partnerschaftsmonate zurück gezahlt werden muss.
1 Antwort
Das mit dem 50% wäre mir neu. Denn als Selbstständiger kann man auch quasi genauso viel verdienen wie vorher, auch wenn man seine eigenen Stundenzahlen runterschraubt, weil man eben bspw. Mitarbeiter hat.
Als Selbstständiger ist es quasi unmöglich, die eigene Arbeitszeit in den Plus- bzw. Partnerbonusmonaten zu dokumentieren. Die einzige Situation, die ich bisher erlebt habe, dass man die Stundenreduzierung effektiv angezweifelt hat war, als der Gewinn IN den Elterngeldmonaten plötzlich explodiert ist, obwohl der Selbstständige angeblich weitaus weniger gearbeitet haben will.
Aber wie gesagt, der Nachweis bei Selbstständigen, dass sie tatsächlich 25-30h arbeiten ist quasi nicht möglich und wird daher in 99% der Fälle nicht angefordert. Zudem gilt im Elterngeldantrag das Erklärungsprinzip, d.h. es wird geglaubt, dass die Stundenzahl eingehalten wird und tatsächlich nur bei auffallend unmöglichen Konstellationen noch mal genauer nachgefragt.
Zitat aus den rechtlichen Hinweisen zum BEEG:
"Für Selbstständige und mithelfende Familienangehörige ist ebenfalls nur eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Arbeit im eigenen Haushalt zählt hierzu nicht. Die Antragsteller haben zu erklären, dass sie diese Grenze nicht überschreiten und dies glaubhaft zu machen.
Dazu müssen sie erklären, welchen Umfang ihre Arbeitszeit in der Regel bisher hatte und welche Vorkehrungen im Betrieb getroffen wurden, um die Reduzierung ihrer Tätigkeit aufzufangen (z.B. Einstellung einer Ersatzkraft, Übernahme von Aufgaben durch vorhandene Mitarbeiter, Reduzierung der durchgeführten Aufträge)."
Was du einreichen musst (bzw. der Vater) ist der Steuerbescheid 2016, falls der noch nicht da sein sollte dann eine Gegenüberstellung der Ein- und Ausgaben 2016 als vorläufiges Ergebnis.
Dann muss noch geschätzt werden, wie viel positiver Gewinn in den vier Monaten erzielt werden wird. Hier empfehle ich möglichst hoch zu schätzen, damit nicht zu viel Elterngeld ausgezahlt wird.
Nach den Monaten muss er dann eine Aufstellung der Ein- und Ausgaben für diese vier Lebensmonate einreichen (und den Steuerbescheid 2016, falls der nicht schon vorher da war), dann wird alles nochmal neu berechnet und ggf. zahlt euch die Elterngeldstelle Elterngeld nach, weil weniger Gewinn erzielt wurde, als von euch geschätzt. Wurde mehr Gewinn erzielt und mehr als der Mindestbetrag an Elterngeld gezahlt, dann müsst ihr Elterngeld zurück zahlen. Daher eben der Tipp, lieber am Anfang höher schätzen, als hinter zurück zu zahlen.