Elterneigenschaft Nachweisen?
Hallo, Ab 01.12.2016 wechsel ich den Arbeitgeber und soll dafür nun den Personalfragebogen vorab ausfüllen.
Da ich die Elterneigenschaft Nachweisen muss ist meine Frage, wenn man 2 Kinder hat reicht es aus wenn man von einem Kind den Nachweis erbringt,oder muss ich von beiden Kindern den Nachweis erbringen?
Gruß Tina
2 Antworten
Arbeitgeber müssen manchmal auch die Neugierde der Behörden zufrieden stellen. Wahrscheinlich sind diese Angaben für das Finanzamt, Pflegekasse, Rentenversicherung und weitere Amtsstuben wichtig.
Selbstverständlich sollte man alles angeben, was man auch nachweisen kann. In deinem Fall solltest du beide Wonneproppen angeben! :-)
Mir ist u.a. völlig schleierhaft, warum man die Grunddaten der BürgerInnen nicht an einer Stelle zentral sammelt und dann nur die Daten an Ämter „verteilt“, die für den Amtsgebrauch notwendig sind.
Die Politik geht da wirklich manchmal mehr als merkwürdige Wege … :-)
Danke für die HA!
Du musst natürlich den Nachweis beider Kinder erbringen, das ist doch auch wichtig für die Berechnung der Steuern.
Wo wohnst du? Den Begriff "Elterneigenschaft" habe ich nämlich noch nie gehört.
Danke für deine Antwort !
Ich wohne in Bayern, und habe den Begriff " Elterneigenschaft" auch erst letzte Woche zum ersten mal gehört. Es geht dabei um die Pflegekasse die eben die Nachweise möchte.
Hallo Wolfgang,
die Neugierde will dieses Mal von der Pflegekasse befriedigt werden, es geht dabei um den Beitragssatz für Kinderlose.
Es leuchtet mir zwar nicht wirklich ein warum man dies trotz Nachweis auf der " Lohnsteuerkarte" mit Geburtsurkunden belegen muss aber das ist wohl Beamtenlogik :-)