Eltern müssen ins Pflegeheim - dürfen sie mir noch Geld geben?
Guten Morgen allerseits!
Folgende Problematik stellt sich mir gerade: Bisher habe ich mich um meine Eltern, beide mit Pflegestufen, gekümmert. Nun ist mein Vater mittlerweile so Pflegebedürftig, das ich die Pflege nicht mehr schaffe und sie werden in eine Einrichtung umziehen. Meine Eltern haben natürlich Pflegegeld erhalten, aber ich habe in den letzten Jahren nichts für die Pflegetätigkeit bekommen, ausser die Beiträge für meine spätere Rente und Pflegeversicherung. Nun ist es so, das sie mir von ihrem gesparten Geld einen größeren Betrag schenken möchten, als Ausgleich sozusagen. Aber dürfen sie das überhaupt noch? Muss ich das Geld unter Umständen zurückzahlen? Ich rede von keinem Vermögen, sondern von einem Auto mit einem Wert von unter 2000 EUR und knapp 2500 EUR Bargeld das sie mir dafür geben möchten. Wie sieht die Lage aus? Hat jemand Erfahrung?
5 Antworten
Das hängt davon ab, ob das Heim Nachvorderungen stellen will, weil der Pflegesatz die Heimkosten nicht deckt. Wird dann Privatvermögen neben der Pension fällig, kann eine kürzliche Schenkung zurück gefordert werden! Warte noch und frag die Heimleitung wann und wie die monatl. Kosten abgerechnet werden! Sollte das Sozialamt helfen müssen, sei vorsichtig mit Barvermögen!
Die dürfen das Geld das ein fremder man Mann verschenkt hat zurückfordern?
Sie dürfen das natürlich!
üNun tritt aber bei ihnen der Fall der Pflegebedürftgitkeit ein, WENN für das Heim nicht genug Geld da ist und das Sozialamt einspringen muss.
Ich musste auch soeben Unterlagen einreichen, da bei meiner Mutter jeden Monat ca. 300 € fehlen und das Amt möchte sich das bei uns Kindern abholen. Die Schenkung, die wir erhalten hatte (2005), müssen wir evtl. zurück zahlen. Das wird sich jetzt noch rausstellen.
Also es kommt drauf an, ob deren Geld ausreicht und ob sie noch weitere Ersparnisse haben, da würde das Amt dann zuerst dran gehen.
Wenn der "Rest" für die Pflegeeinrichtung reicht, ist das kein Problem. Problematisch wird es wohl, wenn das Sozialamt mitbezahlen muß.
Wenn es nicht nachweisbar ist,dann spielt es keine Rolle !
Haben sie aber alles auf dem Konto gebunkert,dann sieht die Sache anders aus.
Dann darf das Sozialamt größere Schenkungen bis 10 Jahre rückwirkend zurück fordern.
Sie hätten dir lieber mal jeden Monat etwas vom Pflegegeld abgeben sollen,dass hättest du dir dann ansparen können.
Selbstverständlich können Dir Deine Eltern ein Geldgeschenk und auch Sachgeschenke machen, keine Frage. Wen soll das interessieren? Auf diesem Weg wollen sie sich wahrscheinlich für die jahrelange Pflege bedanken. lg Lilo