Eltern müssen ins Pflegeheim - dürfen sie mir noch Geld geben?

5 Antworten

Das hängt davon ab, ob das Heim Nachvorderungen stellen will, weil der Pflegesatz die Heimkosten nicht deckt. Wird dann Privatvermögen neben der Pension fällig, kann eine kürzliche Schenkung zurück gefordert werden! Warte noch und frag die Heimleitung wann und wie die monatl. Kosten abgerechnet werden! Sollte das Sozialamt helfen müssen, sei vorsichtig mit Barvermögen!

Die dürfen das Geld das ein fremder man Mann verschenkt hat zurückfordern?

Sie dürfen das natürlich!

üNun tritt aber bei ihnen der Fall der Pflegebedürftgitkeit ein, WENN für das Heim nicht genug Geld da ist und das Sozialamt einspringen muss.

Ich musste auch soeben Unterlagen einreichen, da bei meiner Mutter jeden Monat ca. 300 € fehlen und das Amt möchte sich das bei uns Kindern abholen. Die Schenkung, die wir erhalten hatte (2005), müssen wir evtl. zurück zahlen. Das wird sich jetzt noch rausstellen.

Also es kommt drauf an, ob deren Geld ausreicht und ob sie noch weitere Ersparnisse haben, da würde das Amt dann zuerst dran gehen.

Wenn der "Rest" für die Pflegeeinrichtung reicht, ist das kein Problem. Problematisch wird es wohl, wenn das Sozialamt mitbezahlen muß.

Wenn es nicht nachweisbar ist,dann spielt es keine Rolle !

Haben sie aber alles auf dem Konto gebunkert,dann sieht die Sache anders aus.

Dann darf das Sozialamt größere Schenkungen bis 10 Jahre rückwirkend zurück fordern.

Sie hätten dir lieber mal jeden Monat etwas vom Pflegegeld abgeben sollen,dass hättest du dir dann ansparen können.

Selbstverständlich können Dir Deine Eltern ein Geldgeschenk und auch Sachgeschenke machen, keine Frage. Wen soll das interessieren? Auf diesem Weg wollen sie sich wahrscheinlich für die jahrelange Pflege bedanken. lg Lilo