Eltern Jobcenter, als Student ausziehen?

3 Antworten

Hallo JoeGre,

es gibt Bemessungsgrößen für HartzIV Empfänger was die Wohnung angeht. Soll heißen, das Amt entscheidet, wann eine Wohnung für eine bestimmte Anzahl Personen "zu groß" oder "angemessen" ist. Vor allem der PReis spielt hier eine Rolle.

Es kann also tatsächlich sein, dass das Amt der Meinung ist, dass die Wohnung zu groß für deine Eltern ist, wenn du ausziehst.

Allerdings ist es nicht deine Sache, dafür zu Sorgen, dass das Amt bescheid weiß. Deine Eltern beziehen HartzIV und sind somit dem Amt gegenüber zur Auskunft verpflichtet.

LG

Du bist zwar als Student aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus und sie bekommen keine Leistungen mehr für dich,aber du musst ihnen ja zumindest deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen und solange du in der Wohnung wohnst,seid ihr ja 3 Personen,die KDU - wird also dann auf 3 Personen verteilt !

Wenn du aber jetzt ausziehen würdest,dann müsste das Jobcenter die KDU - für 2 Personen übernehmen und da es eine Grenze der Angemessenheit gibt,kann es dann passieren das die KDU - für 2 Personen eben nicht mehr angemessen ist.

Deine Eltern würden dann schriftlich aufgefordert die KDU - zu senken,dass Jobcenter würde dann die unangemessene KDU - in der Regel für weitere 6 Monate übernehmen.

In der Aufforderung zur Kostensenkung würde dann genau stehen wie lange die tatsächlichen Kosten der KDU - übernommen würden und was es dann nach dieser Übergangszeit noch max. zahlen würde.

Dann können sich deine Eltern überlegen ob sie sich nach dieser Übergangszeit die Zuzahlung aus dem Regelsatz evtl.Freibeträgen auf Erwerbseinkommen zahlen können oder nicht,wenn nicht,dann bliebe tatsächlich nur innerhalb dieser 6 Monate eine angemessene Wohnung zu finden oder evtl.etwas zu vermieten.

Du hast zwar keinen Anspruch auf eine ALG - 2 Leistung,du kannst aber beim Jobcenter einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinem ungedeckten Kopfanteil deiner KDU - nach § 27 Abs. 3 SGB - ll - beim Jobcenter stellen.

Dieser Zuschuss hat mit dem ALG - 2 nichts zu tun,dass ist eine eigenständige Leistung nach dem SGB - ll - der stünde dir aber ggf.nur solange zu,solange du bei deinen bedürftigen Eltern wohnen würdest.

Den Auszug muss der Elternteil melden,der den Antrag auf ALG - 2 gestellt hat,also der Haushaltsvorstand ist.

Ich bin 35 und meine Eltern haben noch nie Leistungen bezogen. Nur ich und Miete zahlen wir auch nicht. Ich hatte nur den Regelsatz ohne Miete oder ähnlichem.Wir haben ein eigenes Haus.

@Carlystern

Ich wohne aber während meiner Ausbildung sowieso zuhause.

@Carlystern

Oh sorry bin verrutscht habe ich garnicht bemerkt. In diesem Fall hast u natürlich recht.

@Carlystern

Ich denke du wolltest ausziehen und deine Eltern beziehen laut deiner Frage Leistungen ?

Wenn sie nichts beziehen müssen auch keine Angaben gemacht werden.

Es kann sein, dass den beiden dann keine wohnung von der größe oder für diese miethöhe mehr zusteht und sie dann entweder umziehen müssen oder die differenz von ihrem arbeitslosengekd zahlen müssen, ja. 

Und wenn du unter 25 bist bekommst du auch bei einem auszug nichts vom amt, stimmt auch.

Noch einmal ich bin 35 und wir haben ein eigenes Haus. Meine Eltern sind und waren niemals hilfebedürftig. Wir zahlen also keine Miete und ich bekomme auch nur den Regelsatz ohne irgendwelche Zuschüsse. Während meiner Ausbildung wohne ich auch weiterhin zuhause und bekomme sowieso kein Hartz4 mehr. Mich hat dies nur so interessiert, da wir hier sehr viele Bedürftige in unserer Gemeinde haben.

@Carlystern

Oh sorry bin verrutscht habe ich garnicht bemerkt. In diesem Fall hast u natürlich recht.