Eltern haben Hartz/4. Wird mein Gehalt angerechnet nach der Ausbildung? Bitte um Tipps?

4 Antworten

Wenn Dein Einkommen Deinen Bedarf deckt und Du von der ARGE - keine Unterstützung mehr brauchst,wird Dein Einkommen auf den Bedarf Deiner Eltern auch nicht angerechnet . Du zahlst nur Deinen Anteil der Miete inkl. Nebenkosten ( Beispiel : Warmmiete 450 € : 3 Personen = 150 € ) , Deine Eltern würden dann noch 300 € für die Warmmiete von der ARGE - bekommen und Du müsstest die restlichen 150 € zahlen und Deinen Lebensunterhalt aus Deinem Verdienst bestreiten .

ChelMax 
Fragesteller
 20.05.2012, 16:22

So wäre optimal aus meiner Sicht. Ich bekomme noch von meiner Ausbildung 650 € Brutto. Und soweit ich weiß bekomme ich keine Zuschüsse von der ARGE. Situation wird so sein, dass meine Eltern weiter das Hartz 4 Geld bekommen und ich arbeite und verdiene mein Gehalt (Also auf jeden Fall mehr als 650 €) und wohne mit den Eltern. So gesehen müsste ich nur Teil an Kosten tragen (Miete, Nebenkosten, Sonstiges), so wie du es beschrieben hattest und der Rest wird mir übrig zur Verfügung stehen. Wenn ich aber ein besseres Gehalt bekomme und somit mir ein eigenes Wohnung und sonstiges leisten kann, kann ich dann ausziehen. Ich hoffe, dass was du geschrieben hattest ist korrekt. :)

isomatte  20.05.2012, 21:32
@ChelMax

Bei 650 € Brutto , hast Du ca.500 € Netto . Auf Deine 650 € Brutto hast Du 210 € Freibetrag = 500 € Netto - 210 € Freibetrag = 290 € Anrechenbares Einkommen . Da ich annehme das Du noch unter 25 Jahre bist,stehen Dir als Regelsatz 299 € pro Monat zu,Du hast aber nur 290 € Anrechenbares Einkommen,also 9 € zu wenig . Diese 9 € + Dein Anteil an der Miete,würdest Du vom Amt bekommen . Wenn Deine Eltern noch Kindergeld für Dich bekommen,zählt das bis auf 30 € ( Pauschale für Versicherung ) voll zu Deinem Bedarf dazu . Das würde bedeuten,wenn wir beim Beispiel mit der Miete von 450 € bleiben : Dein Anteil wären 150 € ( Mietanteil ) , Wenn Du also noch Kindergeld bekommst : 184 € Kindergeld - 30 € VERS. Pauschale = 154 € Anrechenbares Kindergeld . 154 € - 9 € die Du zu wenig an Regelleistung hast = 145 € Anrechenbares Einkommen . Dein Mietanteil liegt aber bei 150 € - 145 € Anrechenbares Einkommen durch das Kindergeld = 5 € Aufstockung . Also würdest Du in diesem Beispiel 5 € vom Amt bekommen .

ChelMax 
Fragesteller
 20.05.2012, 16:34

Was muss ich dann alles machen, wenn ich mein Abschluss bekommen habe? Direkt zur ARGE mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag, dass sie alles neu für meinen Eltern berechnen. Und bescheinigen, dass ich bei denen wohnen bleibe? Oder wie genau läuft das?

DerHans  20.05.2012, 17:02
@ChelMax

Im Normalfall wäre dein Vater der Haushaltsvorstand. Also muss er die Veränderung melden. Du hättest dann mit dem JobCenter überhaupt nichts mehr zu tun.

isomatte  20.05.2012, 21:51
@ChelMax

Das Kannst Du oder Deine Eltern machen ! Wenn Du einen Arbeitsvertrag bekommst( also Übernommen wirst ) , gehst Du zur ARGE und hohlst ein Formular ( EK - EINKOMMENSERKLÄRUNG ) das gibst Du Deinen Arbeitgeber ab,der füllt das aus und schickt es zum Amt oder zu Dir nach Hause und Du gibst es dann ab . Zu diesem Formular EK - kannst Du noch ein Formular für Veränderungen mitbringen . Darauf trägt Deine Mutter ein,ab wann Du Deine Ausbildung beendet hast . Normalerweise bekommst Du nach Abschluss der Ausbildung auch kein Kindergeld mehr,das wird dann durch ALG 2 ausgeglichen . Das gebt Ihr dann alles zusammen ab und wartet auf den Änderungsbescheid,das dauert meist 3 - 4 Wochen .

Du wirst in der BG Deiner Eltern verbleiben, solange Du unter 25 Jahre alt bist und nicht vollkommen Deinen sog. "Bedarf" decken kannst.

Dann wird auch weiterhin Dein Einkommen angerechnet. Es verbleiben die üblichen Freibeträge, die Du sicher kennst.

Es kann allerdings sein, dass Du statt mit ALGII auch schon mit dem Gehalt, Kindergeld (falls bezug noch möglich) und Wohngeld auskommen würdest. Dann wärest Du auch aus der BG raus.

Ist eine Rechenfrage, die alle Zahlen braucht. Auf jeden Fall erstmal das Wohngeld beantragen, wenn das für Dich gezahlte ALGII - pi mal Daumen - 150 Euro nicht mehr überschreitet.

Mit 25 kannst Du auf jeden Fall ohne Leistungskürzung ausziehen. Wenn Du es vorher machen willst, müssen Deine Eltern Dir etwas "helfen".

Wenn du mehr verdienst, als "deinen Anteil" an der Hartz IV Leistung deiner Eltern, fällst du au s der Bedarfsgemeinschaft raus. Deinen Eltern wird also dieser Anteil und der kopzahlmäßige Anteil der Miete gestrichen. Wenn du also weiterhin zu Hause wohnst und verpflegt wirst, musst du ihnen diesen Ausfall ersetzen.

Du kannst schließlich nicht erwarten, dass die Allgemeinheit deinen Unterhalt finanziert, wenn du selbst arbeitst.

ChelMax 
Fragesteller
 20.05.2012, 16:09

Ja klar. Ich bin bereit auch mein Anteil für das "Wohnen, Miete und so." zu bezahlen. Aber der Rest der übrig bleibt, den möchte ich nicht einfach so abgeben, bzw. dass es von mir oder von Eltern abgezogen wird, da es erlaubten Maximum überschreitet. Sonst ist es total enttäuschend zu Arbeit fürs nichts.

DerHans  20.05.2012, 17:00
@ChelMax

Du brauchst weder für deine Eltern, noch für evtl. Geschwister aufkommen. Es geht hier nur um deinen Anteil.

Wenn Du bei den Eltern bleibst, wirst Du das nicht verhindern können, dass deine Kohle angerechnet wird.

isomatte  20.05.2012, 13:55

Wenn durch das Einkommen der eigene Bedarf gedeckt ist,fällt man aus der Berechnung für die BG - durch die ARGE -raus !