Eltern eines Schuldners ermitteln

9 Antworten

Hängst du dich damit nicht etwas zu weit aus dem Fenster? Oder ist er noch nicht volljährig??

Ob du überhaupt Auskunft bekommen würdest stelle ich infrage..du müßtest dich doch auch sicher erklären!?

Ich würde sagen, die Daten könnte das Einwohnermeldeamt haben aber wäre das nicht auch Verletzung des Datenschutzes? Es sei denn..ein Anwalt würde die Auskunft einholen wollen.

Eine Melderegisterauskunft bekommt man auch als Privatperson, aber das Amt fragt nach Namen, Geburtsdaten und letzter Wohnadresse. Somit fällt das flach, denn das will der FS ja gerade heraus finden.

@YK1972

Diese Daten vom Schuldner habe ich. Nur von den Eltern nicht. In der Melderegisterauskunft stehen aber keine Elternteile soweit ich weiß...

@volkmerch

die meldestelle hat auch die daten der eltern. die werden sie dir aber nicht geben nur weil du die eltern da belästigen willst. 

der nächste möchte da vllt die daten der eltern der ex-freundin weil er mit denen unbedingt reden muss

@volkmerch

Das ist auch absolut richtig, dass du die Daten der Eltern nicht hast. Die haben damit nämlich absolut nichts zu tun. Also warum willst du sie damit belästigen. Dadurch kriegst du sicher auch nicht schneller dein Geld.

@martinzuhause

Schade das man als Gläubiger immer so einen Trottelstempel auf der Stirn hat... der Schuldner darf sich alles erlauben, und der Gläubiger/Geschädigte hat tierische Rennerei und null Hilfe...

@volkmerch

@volkmerch..ich wollte dir nicht den Stempel eines Trottels aufdrücken nur..wenn ich jetzt davon ausgehen würde..ich wäre ein Elternteil..würde ich mich nicht mit DIR auseinandersetzen wollen, was mein Kind "verbrochen" hat..was zwischen den eigenen 4 Wänden dann geschehen würde..steht m. E. dann auf einem anderen Blatt! Das sollte auch mein erster Satz in meiner Antwort aussagen.

wenn du die daten unrechtmässig bekommst wirst du da mehr probleme bekommen als er. die eltern werden dich da verklagen weil du ihre daten hast. du darfst dann bekanntgeben wer sie dir gegeben hat und sie können dich vor gericht wegen verstosses gegen den datenschutz verklagen und werden da dann auch recht bekommen.

wenn er bei der eidesstattlichen lügt, ist das eine straftat, zeige ihn einfach an, die bullizei findet den schon

Die eidesstattliche Versicherung nimmt ein Gerichtsvollzieher ab, wenn der Annahme der Falschauskunft hat, wird er eine Anzeige machen. Der FS müßte erstmal beweisen können,dass falsche Angaben gemacht wurden. Reine Behauptungen bringen da nicht viel.

@YK1972

ja, vielleicht muss er den gv darauf stoßen, der kann ja auch nicht zaubern udn weiß vielleicht nicht, was der schuldner so wirklich tut

ein gläubiger, der näher dran ist, kann das schon eher wissen

@Wurstgott

Trotzdem wird der GV nicht aufgrund irgendwelcher Behauptungen etwas machen, das muss man schon beweisen könne. Sagte ich doch bereits.

Weder das Einwonermeldeamt noch die Polizei würden Daten speichern, die Hinweise auf seine Eltern enthalten, bzw. diese herausrücken.

Ok, das Einwohnermeldeamt hat seine geburtsurkunde. Da sind die Eltern vermerkt, aber an die kommst du nicht ran.

Abhängig von der nacnamenshäufigkeit kommt man vielleicht mit einer Abfrage des telefonregisters mit dem nachnamen weiter...

Ok, ihr habt mich überzeugt...

Ich lasse die Suche sein. Gläubigerberatungen gibt es nirgendwo, Schuldnerberatungen dagegen wie Sand am Meer...

Die Gläubiger sind die Geschädigten und stehen immer alleine im Regen und haben keinerlei Rechte... echt schon krass wie das hier abgeht.