Eltern beziehen Geld vom Sozialamt, wie hängt das mit meinem ferienjob zusammen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist mit deinem Einkommen deinen Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet,außerdem ist es ja auf 3 Monate befristet,danach wirst du ja wieder zur Schule gehen,nehme ich mal an !

Dann könntest du normalerweise pro Jahr in den Ferien in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf dazu verdienen,dann kämen theoretisch pro Monat noch einmal 100 € Grundfreibetrag dazu,wenn du die anderen 11 Monate des Jahres z.B. einer anderen Nebenbeschäftigung nachgehen würdest.

Damit könntest du dann theoretisch pro Jahr auf 2300 € Freibetrag kommen,welches nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden dürfte.

Da es sich bei dir in den 3 Monaten aber nicht um einen reinen Ferienjob handelt,gilt für dich der § 11 b SGB - ll,der regelt die Freibeträge auf Erwerbseinkommen.

Diese werden dann theoretisch vom Brutto berechnet,dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben das anrechenbare Nettoeinkommen.

Sollten deine Eltern noch Kindergeld für dich bekommen,dann käme das normalerweise noch dazu,weil es zu deinem Einkommen zählen würde,solange du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest,wenn nicht,dann wird es auf den Bedarf der BG - deiner Eltern angerechnet,denn du bist dann aus dieser BG - raus.

Das Kindergeld stellt hier aber eine Ausnahme dar,wenn es um die Anrechnung von Einkommen des Kindes bei den Eltern bzw. der elterlichen BG - geht.

Du würdest dann bei ca. 1400 € Brutto,ca. 1040 € Netto bekommen !

Dann hättest du zunächst einen Grundfreibetrag von 100 € und von den übersteigenden 900 € ( 100 € - 1000 € Brutto ),bleiben dir noch einmal 20 % ohne Anrechnung,80 % werden angerechnet und dann noch einmal in deinem Fall von 1000 € - 1200 € Brutto,10 % Freibetrag und 90 % werden angerechnet.

Demnach hast du dann min. Freibeträge von insgesamt 300 € und diese würden dir dann theoretisch von deinen ca. 1040 € Netto abgezogen,es blieben dann ca. 740 € anrechenbares Netto übrig.

Würden die Eltern jetzt noch Kindergeld bekommen,was ich mal annehme,dann wird dieses Kindergeld dann bei deinen Eltern angerechnet,sie würden dann also 184 € bzw. 154 € ( anrechenbares Kindergeld ) weniger bekommen.

Du bist dann aus der BG - deiner Eltern für diesen Zeitraum raus,weil du dann noch diese ca. 740 € anrechenbares Netto hättest,davon geht dann zunächst dein Regelsatz von 320 € ab und 1 / 3 der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ist dann dein Kopfanteil der Warmmiete,wenn du mit deinen Eltern alleine wohnst.

Das alles zusammen ergibt dann dein gesamten Bedarf.

Dann bekommen deine Eltern keine Leistungen mehr für dich,du musst ihnen dann deinen Kopfanteil der KDU - zahlen,was sonst noch durch die Personen im Haushalt geteilt werden muss und Kostgeld für deine Verpflegung abgeben oder dich selber versorgen.

Der Rest ist dann deine,aber nach diesen 3 Monaten wirst du ja wieder Anspruch haben,deshalb musst du dann aufpassen,was du in dieser Zeit an Geld ansparst.

Solange du aus der BG - raus bist,ist das egal,aber wenn du dann wieder dazu gehörst,dann darfst du nur min. 3100 € + einmalig 750 € für Notwendige Anschaffungen auf dem Konto / Sparbuch haben.

Allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Normalerweise müsstest du dann durch den Job in den Ferien diesen oben genannten Freibetrag auch geltend machen können,dann würde,wenn du Glück hast,nur 2 Monate von den drein auf deinen Bedarf angerechnet.

Vielen vielen Dank für diese antwort, auch wenn ich viele Sachen net verstanden habe ....

Fakt ist ich einem Kindergeld und gehöre zu der bG oder wie man das nennt ....

Das heist ich habe einige Abzüge von Gehalt aber ein wenig grob 500 wurde mir dann zustehen ?? So habe ich das jetzt verstanden ... 

Ich wäre dir sehr verbunden, wenn du mir BG, Freibetrag und das mit dem anrechnen, etwas genauer definieren wurdest ... Das verstehe ich nicht genau was das alles bedeutet ... Danke im Voraus :)

@Leomessi1010

Du bildest mit deinen Eltern zusammen eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ),solange du noch keine 25 bis,dann würdest du deine eigene BG - bilden und deine Eltern ihre und ihr zusammen würdet eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) bilden !

Eine eigene BG - würdest du auch bilden,wenn du noch keine 25 sein würdest,aber ein eigenes Kind hättest,dann würde das auch gelten.

Auch wenn du dann  eigenes Einkommen hast, dass hoch genug wäre,dass du deinen Bedarf selber finanzieren könntest,würdest du aus der BG - raus sein.

Das trifft dann in der Zeit zu,in der du arbeiten gehst,weil dein Einkommen selbst nach Abzug deiner Freibeträge so hoch ist,dass du deinen Bedarf damit selber decken kannst.

Würde dein Bedarf nach dem Abzug der Freibeträge nicht gedeckt sein,dann würdest du eine sogenannte ALG - 2 Aufstockung bekommen,also noch einen Teil vom Jobcenter bekommen.

Ganz egal ob deine Eltern jetzt noch Kindergeld für dich bekommen oder nicht,du bist bei diesem Einkommen auf jeden Fall aus der BG - raus,also gibt es für diese Zeit nicht einen Cent für deinen Bedarf.

Deshalb musst du dann zumindest deinen Teil der Warmmiete ( KDU ) an deine Eltern zahlen,deinen Teil für den normalen Haushaltsstrom abgeben usw.und wenn du auch noch so versorgt werden möchtest,wie es bisher der Fall war,dann kommt noch Kostgeld dazu.

Du kannst also in etwa so rechen,dein Bedarf besteht aus deinem Regelsatz,der ab 18 Jahren derzeit 320 € beträgt,darunter ab 14 - 17 Jahren wären es 302 € und dazu kommt dann dein Kopfanteil der KDU.

Angenommen deine Eltern zahlen / bekommen 600 € für die KDU,dann läge dein Kopfanteil bei 200 € und zusammen mit deinem Regelsatz bei ca. 520 €.

Du bekommst dann ca. 1040 € Netto auf dein Konto überwiesen und davon gibst du dann zunächst zumindest deinen Kopfanteil der KDU - usw. deinen Eltern,also angenommen 240 €.

Dann hättest du noch ca. 800 € übrig und wenn du dich dann davon selber verpflegen würdest und alle anderen Dinge auch selber finanzierst,dann läge es bei dir,was du dafür dann ausgibst und am ende noch übrig hast.

Willst du aber von deinen Eltern wie bisher versorgt werden,dann musst du das mit deinen Eltern klären,was du abgeben sollst,aber auf keinen Fall mehr,als sie für dich bekommen haben,wenn sie volle Leistungen vom Jobcenter erhalten haben.

Also in diesem Fall max. 520 €,dir würden dann für dich ca. 520 € bleiben.

@isomatte

Vielen liegen dank für diese antwort... Und du bist dir da auch sehr sicher, dass ich für diese Zeit aus der BG raus bin, und nur mein Bedarf von Sozialamt nicht mehr gezahlt wird ? Also klar 500€ in etwa habe ich dann weniger - monatlich, aber immerhin bleibt mir dann noch 500€... So wurde ich das noch okay finden und auch akzeptieren ... 

Ist hoffentlich so oder eben so ähnlich :) 

Habe jetzt nämlich 2 1/2 Monate frei, bis ich wieder zur schule gehe ( wiederhole das 13. schuljahr, deshalb aolange frei ) daher wurde ich diese Zeit auch besser Investieren, als die Jahre zuvor ...

Noch eine Sache wäre da... Wir sind eine Personengeneinschaft, ändert das was? Und ich arbeite 2 1/2 Monate, daher bleibt mir in 3 Monat auch nur die hälfte des Lohns, d.h. Ich habe vom 3. Monat garnichts für mich richtig ?

@Leomessi1010

Das ist ganz sicher,wenn du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kannst,dann bist du aus der BG - deiner Eltern raus !

Da du dann soviel Einkommen hast,dass du dein Kindergeld nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst,wird dieses dann bei deinen Eltern angerechnet,sie bekommen dann zwar weniger vom Jobcenter,aber dafür haben sie ja dann dein Kindergeld,also auf jeden Fall nicht weniger und mehr als das Kindergeld darf bei deinen Eltern nicht angerechnet werden,weil du im SGB - ll deinen Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.

Wenn du nur 2 1/2 Monate Einkommen beziehst,dann kann auch nur für 2 Monate volles Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden und bei dem 1/2 Monat kommt es dann darauf an,wie viel Brutto und Netto du bekommst,wann du es auf dein Konto bekommst und wie hoch dein Bedarf ist.

Es kann also sein,dass du dann für diesen 1/2 Monat schon wieder Anspruch hast und zur BG - gehörst.

Wenn du bisher in den Ferien nicht gearbeitet hast,dann sollte für dich die Sonderregelung mit den 1200 € gelten,die dann nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden,weil du nach den Ferien ja wieder zur Schule gehst.

Dann würde der Verdienst den du innerhalb von 4 Wochen in den Ferien bis zu 1200 € verdienen würdest,nicht auf deinen Bedarf angerechnet und somit würdest du für diesen Monat auch noch Leistungen vom Jobcenter bekommen,also auch noch nicht aus der BG - raus sein.

Erst wenn du diese 4 Wochen überschreiten würdest bzw. diese Einkommensgrenze von 1200 €,wird dann auf deinen Bedarf angerechnet.

Außerdem kommt es wie gesagt darauf an,wann du dein erstes bzw. dann zweites Einkommen auf dein Konto bekommst,dass ganze nennt sich dann Zuflussprinzip.

Mal ein Beispiel :

Du würdest am 01.07.2015 deine Beschäftigung aufnehmen und dein Einkommen erst 08.auf dein Konto bekommen,dann würdest du für den Monat 07. noch vollen Anspruch haben.

Würdest du es aber im selben Monat noch auf dein Konto bekommen,dann würde es auf deinen Bedarf angerechnet,nachdem deine Freibeträge berechnet und theoretisch abgezogen wurden und das entscheidet dann,ob du aus der BG - raus bist oder nicht,also entweder kannst du deinen Bedarf dann daraus decken oder es würde eine ALG - 2 Aufstockung für dich geben.

Und wenn diese Sonderregelung für dich gelten sollte,was ich eigentlich annehme,dann würde sich das ganze einen Monat nach hinten verschieben,weil dein Einkommen bis 1200 € in bis zu 4 Wochen ja nicht auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Das du die Beschäftigung aufnimmst,dass musst du bzw. deine Eltern eh mitteilen und da müssen sie am besten gleich nachweisen,dass du nach den Ferien wieder zur Schule gehst,also mir einer Schulbescheinigung.

Danke dir für deinen Stern !

Dem Stern hast du dir mehr als cerdient, nichts zu danken ... Meine letzen Fragen : Die 1200€ sind brutto oder ? Weil ich verdiene ja etwa 1410€ ( paar Euro mehr), und wie wird das dann gemacht ? Behalte ich die 1200€ und die 210€ können meinen Eltern abgezogen werden, oder ist es dann so, dass diese 1200€ - 4 Wochen regeln somit keinen Bestand mehr hat ? Ich hoffe du weißt wie ich das meine :)

Und das mit der schulbescheinigung stellt ein kleines Problem dar evtl... Ich besuche bzw habe die 13. Klasse besucht, somit ist meine derzeitige schulbescheinigung, bis zum Juli datiert...

Ich muss dem Sozialamt jetzt erstmal nichts vorlegen bzw mitteilen, dass ich jetzt 2 1/2 Monate arbeite oder ? Also das bekommen die ja automatisch mit wegen der Krankenkasse, sozialversicherungsnummer und so oder ?

Danke im Voraus :)

@Leomessi1010

Geld gibts am 15. übrigens ... Und du sagtest ich muss ihnen mitteilen, dass ich jetzt arbeite... Wie sollte ich das machen ? Sry für so dumme fragen.... Wurde nie mit sowas oder sowas ähnlichem konfrontiert....

@Leomessi1010

Das muss auf jeden Fall vorher mitgeteilt werden,egal ob die Schulbescheinigung jetzt schon vorgelegt werden kann oder nicht,dann muss sie halt nachgereicht werden !

Dann schreibt man einfach formlos auf ein ganz normales Blatt,dass man von bis einen Ferienjob bei .... ausübt und nach den Ferien wieder die Schule besucht,dass ganze noch mit einer Kopie des Arbeitsvertrages und einer Veränderungsmitteilung,diese findest du im Internet auf der Seite der Arbeitsagentur / Jobcenter,kann man dann ausdrucken.

Musst dann natürlich auch mitteilen,dass du noch keine neue Schulbescheinigung hast und diese nachreichen wirst.

Wenn das Jobcenter diese Beschäftigung für die ersten 4 Wochen als reinen Ferienjob ansieht,dann sind bis zu 1200 € Netto ohne Anrechnung.

Das Brutto steht ja nur auf deinem Lohnzettel / Einkommensnachweis und du bekommst ja nur das Netto von deinem AG - auf dein Konto überwiesen,deine Eltern haben mit deinem Einkommen gar nichts zu tun.

Sie bekommen auch nichts von ihren Leistungen abgezogen bzw. nur bis auf Höhe deines Kindergeldes,wenn du es durch dein hohes Einkommen zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst,dann haben sie aber dein Kindergeld,was normalerweise als dein Einkommen zählt und auch vorwiegend auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Im Endeffekt bekommen sie zwar weniger Leistungen vom Jobcenter gezahlt,aber das musst du wie von mir beschrieben dann aus deinem Einkommen dazu geben,damit es wieder ausgeglichen ist.

Oh man... Die Fragen fallen mir erst nach dem absenden ein, sry ! Und zwar: offiziell sind ja garkeine Ferien derzeit, zählt diese regel trotzdem ? Bzw wenn ssiennicht zählt, tretet sie in Kraft wenn es dann Ferien gibt und ich ganz normal weiter arbeiten sollte? Habe halt schon frei weiles als 13. klässler nach den mündlichen Prüfung üblich ist, komplett frei zu haben bis zum Abiball und danach halt komplett frei ( Abiball hat sich ja erledigt, da ich wiederhole... Offiziell muss ich da auch garnet hin glaub ich, da ich ja "durchgefallen" bin..

@Leomessi1010

Die Regelung gilt nur in den ganz normalen offiziellen Ferien !

Ob das dann mitten in deiner Beschäftigung dann auf einmal als Ferienjob gewertet wird,kann ich dir nicht genau sagen,ich kann es mir aber nicht wirklich vorstellen,weil du die Beschäftigung ja schon vor den Ferien aufgenommen hast.

@isomatte

Hab soweit verstanden, vielen dank!

Ich weiss nicht, ob du das Geld deiner Eltern zahlen musst, da ja sie beim Sozialamt sind und nicht du. Wenn du jedoch auch über das Sozialamt läufst, dann musst du das Geld abgeben. War bei mir jedenfalls so..

Nichts, die bekommen es weiterhin normal, da du nicht gerade viel arbeitest :-)

Du schuftest nicht für nichts, sondern dafür endlich nicht mehr abhängig von staatlichen Transferleistungen zu sein wie jeder normale Mensch. Du denkst schon wie ein Hartz4-Dauerbezieher.

Ich bin Schüler und habe jetzt ne zeit lang frei .... Also macht deine Begründung 0 Sinn..

Auch als Schüler kann man sich von Hartz4 befreien.

Also Fakt ist, im Endeffekt habe ich nichts für mich IN MEINEN FERIEN, meine Eltern bekommen nichts und das Sozialamt hat 3 Monate "pause" von meinen Eltern ? Klar ist es nicht gut wenn man Geld von Sozialamt bekommt, aber nicht jeder hat Glück im Leben... 

Das ganze ist schon sehr feindlich gegenüber den Kindern, dessen Eltern nicht soviel Geld haben wie andere ... Danke Deutschland 

Danke Deutschland, dass es Euch ernährt, auch von meinen Steuergeldern. Du wirst aber etwas behalten dürfen. Klär das mit dem Sozialamt. Und setz Dir das Ziel, da rauszukommen.