ELSTER Wie bekomme ich gezahlte Lohnsteuer wieder?
Hallo zusammen,
ich mache gerade meine Steuererklärung mit dem Programm Elster online. Ich habe ein Gewerbe und zahle eigentlich keine Lohnsteuer da ich mit diesem Gewerbe weniger als 1000 € im Jahr verdiene. Jetzt ist es aber so, dass letztes Jahr bei einem Job eben doch die Lohnsteuer einbehalten wurde. Diese möchte ich mir jetzt wieder holen, weiß aber nicht wo ich das angeben kann.
Vielleicht kann mir da einer weiter helfen?
Vielen Dank schonmal! :)
4 Antworten

Hui da müsste man aber viel aAfklärung betreiben :D
Deine Arbeitnehmertätigkeit kommt in die Anlage N der Einkommensteuererklärung. Prinipziell musst du nur deine Lohnsteuerbescheinugung des Jahres abtippen (ggf Werbungskosten ergänzen ), dazu kommt eine Anlage für dein Gewerbe da alle Einkunftsarten in der EInkommensteuer addiert werden.
Dann noch das ein oder andere Feld ausfüllen und du kannst sehen ob/was du an Steuern erstattet bekommen wirst (soweit deine Erklärung richtig bearbeitet ist)
Pauschal kann man dir nicht sagen trage da 1.000 ein da 100 und dort 500 ... ebenso kann man dir nicht pauschal sagen du bekommst 1000,- zurück, ist eben doch recht individuell so eine Steuererklärung :)

Bei einer Einkommensteuererklärung werden ALLE Einkünfte erklärt die zwischen dem 01.01. und 31.12. eines Jahres erzielt wurden.

Gewinn aus einem Praktikum ? Wie haben die das abgerechnet ?
Gewohnt bin ich es das Praktikanten ne Lohnabrechnung bekommen wie normale Arbeitnehmer auch. Ggf könntest du als 450,- kraft abgerechnet worden sein, dann würde das eintragen in deine Steuererklärung entfallen da das bereits durch die Firma alles geregelt wurde.
Aber da unterstelle ich grade, es könnte auch anders sein.

Naja ich habe ein Gehalt von 400€/Monat bekommen. Es war allerdings ein Pflichtpraktikum. Deswegen ist es eig nicht steuerpflichtig. Bin mir halt nicht sicher ob ich es trotzdem angeben muss

Die Einkommensteuererklärung macht man für alle Einkünfte; in diesem Fall also für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit werden in der Anlage N erfasst.
Für das Gewerbe musst du eine Gewinnermittlung anfertigen. Dafür steht die Anlage EÜR zur Verfügung. Der ermittelte Gewinn wird dann in die Anlage G übertragen. Zu versteuern ist das Gesamteinkommen, also nichtselbständige Arbeit und Gewerbe zusammen. Wie hoch eine mögliche Erstattung ausfällt, kann man an der Stelle überhaupt nicht abschätzen, dafür ist das Steuerrecht zu komplex und es fehlen wichtige Angaben.

Angaben zu Arbeitslohn (Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit). Entweder ID eintragen oder vorhandene Lohnbescheinigung für 2017 abtippen.

"mit diesem Gewerbe" Du bist also Selbstständig? Wo zahlt man da denn Lohnsteuer?
Vielen Dank!
Weißt du evtl auch ob ich den Gewinn aus einem Praktikum angeben muss und wenn ja wo? Es wurden keine Steuern abgezogen.