Elster - Fahrtkosten zur Arbeitsstätte wo werden die berücksichtigt?

8 Antworten

Das sind Werbungskosten (Anlage N).

Aber: die 30 c gibt es bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nur pro Entfernungskilometer. In Deinem Fall sind das 4 km, also EUR 1,20 pro Arbeitstag.

Bei Dienstreisen gibt es die 30 c pro gefahrenem Kilometer. Da stimmt Deine Rechnung.

Alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte außerhalb der regulären Arbeitszeit sind Dienstreisen. Wenn Du also z. B. am Wochenende außerplanmäßig mal arbeiten musst.

Das sind sogenannte Werbungskosten.

Das habe ich so auch eingetragen also bei der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte

Es sind nur 4km also mal die 30cent würde ich doch pro Tag für die Hin- und Rückfahrt 2,40€ bekommen.

  1. Es heißt Entfernungspauschale, heißt es wird nur der einfache Weg, nicht hin- und Rückweg angesetzt. 4 km x 0,30 € = 1,20 € pro Tag x 220 Arbeitstag p.a. = 264,- €
  2. Das Finanzamt erstattet keine Fahrtkosten, es erlaubt dir die Fahrtkosten steuermindernd anzusetzen, so dass das letztendlich zu versteuernde Einkommen sinkt, was die Grundlage für die Besteueerung darstellt.
  3. Wenn deine Werbungskosten pro Jahr in Summe 1.000,- € nicht übersteigen, kannst du dir die Arbeit sparen, denn die 1.000,- € Pauschale sind schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt worden.
  4. Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte werden in Anlage N, Seite 2 eingetragen. Aber wie bereits gesagt wenn du nicht noch 736,- € andere Kosten hattest (Gewerkschaft, Arbeitsmittel, Kontoführungsgebühren, Fortbildung, Arbeitsrechtsschutz, etc.), bringt dir das nichts.

Fahrtkosten sind in der ESt-Erklärung bzw. im LSt-Jahresausgleich unter "Werbungskosten" anzugeben.

Ein pauschaler Werbungskosten-Betrag von 1.000 € wird automatisch von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Deine Fahrtkosten betragen, je nach Wochenarbeitszeit, irgendwas zwischen 500 und 700 € jährlich. Die brauchst Du daher gar nicht anzugeben, weil sie durch die 1.000-€-Pauschale bereits berücksichtigt werden.

Als Anmerkung: Man bekommt keine Fahrtkosten erstattet, sondern kann die Fahrtkosten steuermindernd geltend machen. D.h. sie verringern das zuversteuernde Einkommen.

Auswirken würden sie sich auch nur, wenn die Werbungskostenpauschale überschritten wird.

Es kann nur Geld zurück geben, wenn auch Steuern gezahlt wurden.