Elfenbein Schnuck- was macht man damit?
wir haben beim ausmisten Elfenbeinschmuck aus den 40iger jahren gefunden. (alos aus der zeit in der es noch nicht strafbar war es zu erwerben oder was auch immer...) was mach damit heute? der handel ist verboten- muss ich es am ende vernichen? damit ich mich nicht strafbar mache- oder gibt es noch nachfrage für solchen Schmuck (ich kann nachweisen das er uralt ist.!!! WER WEIß RAT !
1 Antwort
Da es sich hier um eine Antiquität handelt, deren Alter nachgewiesen werden kann, ist auch der Handel ohne Probleme möglich. Sich auf eBay! Und der Besitz ist sicherlich NICHT strafbar...!
Denn hier, bei einer nachweislichen Antiquität, tritt das Washingtoner Artenschutzabkommen nicht in Kraft! Als Antiquität worden Objekte bezeichnet, die vor 1947 hergestellt wurden.
Das Abkommen dürfte m. M. n. auch unter gesetzeriminternet.de nachzulesen sein. Dort dürfte der Begriff “Antiquität“ auch an sich beschrieben stehen.