Elektroleitungen verlegen

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im äußersten falle hat der vermieter anspruch auf eine fachgerechte reperatur. und eine fachgerechte reperatur umfasst in diesem Kontext nicht die besieiigung vorhandenener Mängel. sprich, eine diagonal in der Wand verlaufende Leitung kann diagonal verlegt bleiben. sie muss nach dem Anbohren nur eben fachgerecht wieder geflickt werden.

Ausnahme: wenn eine Reperautur der beschädigten Leitungsstrecke teurer wäre als ein Austausch der Leitungsstrecke.

übrigens: "ich konnte nicht ahnen dass da eine Leitung verläuft" gilt nicht mehr als Ausrede. das war mal.

ich würde deinem Vermieter das folgende Angebot unterbreiten: wenn er so frei ist, die Anlage zu erneuern, dann kannst du für den von dir verursachten Schaden einen Hunderter beisteuern. teurer dürfte die Reperatur der angebohrten Leitung auch nicht kommen, eher preiswerter. aber da würde ich einfach mal nicht so kleinlich sein.

lg, Anna

Das kenne ich auch.Normalerweise bohrt und nagelt man nicht in unmittelbarer Nähe einer Steckdose.Aber es wird so oft Mist gebaut.Ich denke mal wenn der Vermieter gewusst hat, das die Leitung kreuz und quer verläuft hätte er was sagen können.Also unser Vermieter hat mir genau gesagt wo und wie die Leitungen laufen.Und in dieser Region haben wir sie auch vermutet. Ich denke schon, das es Richtlinien gibt.Kein guter Elektriker zieht ne Stromleitung diagonal über ne Wand.Ah doch bei dir.Es ist schwer zu beweisen, das dein Vermieter das gewußt hat.

Bei verdeckter Leitungsverlegung – unter Putz – in Wohngebäuden hat die Leitungsführung gemäß DIN 18015-3 in normierten Zonen zu erfolgen. Jedenfalls ist dort nicht vorgesehen, dass Leitungen diagonal verlegt werden (Aussage in der Norm: In Wänden sind Leitungen nur senkrecht oder waagerecht zu verlegen, da scheidet diagonal aus)

siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Installationszone