Elektrisches Garagentor

2 Antworten

meines erachtens muss er die kosten nicht erstatten.

nachdem du durch altersbedingten defekt keine brauchbare fernbedienung mehr hast und somit keinen zugang in die garage hast, muss der vermieter dir den zugang neu ermöglichen.

aber hier hättest du ihm schreiben müssen und fristen setzen. danach die miete mindern und nicht einfach das schloss ersetzen.

ok.und wie hätte ich zur Arbeit gehen sollen?Bin Tagesmutter und muss 3 Kinder aus verschiedenen Schulen abholen.Ausserdem war der Vermieter im Urlaub laut seiner Aussage ein paar tage vorher.Ich habe Ihn 2 mal deswegen angeschrieben ...per Einschreiben

Dass ein Antrieb ausfällt durch Stromausfall oder Defekt ist ein zwangsläufig irgendwann zutreffender Zustand. Der Hersteller des Antriebs weist darauf hin, dass eine Möglichkeit vorhanden sein muss hinein zu kommen in die Garage. Seitentüre oder externe Notentriegelung. Wenn der Vermieter die Garage vermietet ohne für den Ausnahmefall Vorsorge zu treffen dass der Mieter zeitnah hineinkommt, ist das fahrlässig, weil er bewusst in Kauf nimmt, dass Du mal nicht rein kommst. Wenn Du Ihn noch darauf schriftlich hingewiesen hast, und nun der Vermieter keinen Ausgleich zahlen möchte, dann würde ich schriftlich solange die Miete kürzen bis die Unkosten wieder drinnen sind und die Schlüssel da sind. Auf solch eine Klage würde ich es bei klarer Sachlage wie beschrieben ankommen lassen.