Ekst-Erklärung, Anlage V, Frage zu Einheitswert-Aktenzeichen?

3 Antworten

Jeder Grundstückseigentümer zahlt Grundsteuer.

Darüber gibt es einen Bescheid von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Auf diesem Bescheid findest Du üblicherweise auch die Grundlage, also den Hinweis auf den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts mit dem Aktenzeichen. Wenn da eine römische 3 (III) vorhanden ist, ist das das Einheitswert- Aktenzeichen.

Abgesehen davon: Wenn Du ein Haus gebaut oder gekauft hattest, hat Dir Dein Zuständiges Finanzamt mit Sicherheit einen Einheitswertbescheid zugesandt.

Sollte in deinem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid stehen.

Das für die Feststellung des Einheitwertes (= "die Bewertung") zuständige Finanzamt, das ist nicht das für die Einkommensteuer zuständige Finanzamt, hat dort zu deinem Grundstück ein Aktenzeichen. Bitte dort erfragen.

Helmuthk  14.07.2016, 13:13

Warum nicht in den eigenen Unterlagen suchen?

Die Bewertungsstelle hatte mit Sicherheit einen Einkeitswert- und Grundsteuermessbescheid zugesandt.

Omikron6  14.07.2016, 13:18
@Helmuthk

Hätte der Fragesteller einen diesbezüglichen Bescheid bekommen, würde er hier doch nicht fragen. Oder bleiben mir diese Gedankengänge des Fragestellers hierzu fremd?

Helmuthk  14.07.2016, 21:03
@Omikron6

Möglicherweise ist dem Frager gar nicht bekannt, dass er die entsprechenden Unterlagen hat.

Oder er weiß nicht, wo er in seinen Papieren danach suchen muss.

PatrickLassan  14.07.2016, 19:12

das ist nicht das für die Einkommensteuer zuständige Finanzamt,

Nicht immer, aber in der Regel ist es dasselbe Finanzamt.

Omikron6  15.07.2016, 08:27
@PatrickLassan
  • In der Regel ist es eben nicht das für die Einkommensteuer zuständige Finanzamt, weil dies unzweckmäßig ist. In der Praxis wird die Einheitsbewertung für die Bezirke mehrerer Finanzämter durch ein einziges Finanzamt vorgenommen. Zum Beispiel in Hamburg für alle Finanzamtsbezirke von "Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz". Und in München für alle Finanzamtsbezirke vom "Finanzamt München Abt. Körperschaften Bewertung des Grundbesitzes". Eine solche Zentraliseirung macht auch Sinn. Wenn jedes Finanzamt die Einheitsbewertung vornehmen würde, müssten bei jedem Finanzamt entsprechende Planstellen vorhanden sein. Dies wären kostenaufwendieger, als diese Aufage zu zentralisieren.